In allen Kammern nimmt der Anteil der Angestellten zu und der Selbstständigen ab
Wie unterstützen die Kammern angehende Architekten? Darüber sprachen Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der BAK und Arne Keßler, ein junger Architekt.
Text: Flagner, Beatrix, Berlin
In allen Kammern nimmt der Anteil der Angestellten zu und der Selbstständigen ab
Wie unterstützen die Kammern angehende Architekten? Darüber sprachen Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der BAK und Arne Keßler, ein junger Architekt.
Text: Flagner, Beatrix, Berlin
Was für ein Image hat die Kammer bei Absolventen und Berufseinsteigern?
Barbara Ettinger-Brinckmann Meine Vermutung ist, dass Vorbehalte bestehen. Daran arbeiten die Kammern. Die Architektenkammern der Länder sind Selbstverwaltungsorganisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, und übernehmen damit Aufgaben, die sonst der Staat erledigen müsste. Wenn es Kammern nicht gäbe, würde die Vertretung beruflicher Interessen von einem Ministerium wahrgenommen werden. So können Belange selbst in die Hand genommen werden.
Arne Keßler Ich sag es mal so: Als Student wusste ich, dass es die Kammer gibt. Als Absolventen sind wir wegen des Versorgungswerks in die Kammer eingetreten. Erst jetzt im Zusammenhang mit der Gründung unseres Büros haben wir die Angebote der Kammer – über die verpflichtenden Fortbildungen hinaus – in Anspruch genommen.
In Vorbereitung auf diesen Thementeil habe ich mich bei jungen Mitarbeitern in Architekturbüros umgehört. Es gibt viele, die keine all zu positiven Assoziationen mit der Kammer haben: „Die Kammer ist ein Eliteklub“, „eingestaubt“, „Zwangsmitgliedsverein“. Erschrecken Sie solche Aussagen?
Barbara Ettinger-Brinckmann Sie sind absolut bedauerlich, weil die genannten Vorurteile einfach auf fehlendem Wissen beruhen. Wenn man sich das verschafft, erkennt man, dass die inhaltliche Arbeit der Kammern im Ehrenamt von Kollegen gemacht wird, die selber im Beruf tätig sind, die alle Probleme kennen, die auch mal jung waren und angefangen haben. Deshalb können wir gegenüber der Politik überzeugend und erfolgreich für unsere Belange kämpfen. Wenn ich „Zwangsmitglied“ höre, ärgere ich mich tatsächlich. Zur Sicherung der Qualität sollten auch nur ausreichend ausgebildete Berufsträger Bauanträge einreichen dürfen. Wir sollten mit Stolz Pflichtmitglieder sein, weil die geschützte Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner einen Wert darstellt.
Arne Keßler Die Assoziationen sind nicht positiv, da für viele mit der Kammermitgliedschaft nur Verpflichtungen einhergehen: Fortbildungen und Jahresbeiträge. Es gibt also ein Wahrnehmungsproblem, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Kammern ein Vermittlungsproblem haben.
Der Titel ist für einige nicht Anreiz…
Barbara Ettinger-Brinckmann Ich verstehe nicht, warum diejenigen, die ein Architekturstudium absolviert und ihre Praxiszeit gemacht haben, nicht den nächsten Schritt machen. Ich wollte damals Architektin auf meine Visitenkarte schreiben können und nicht nur meinen Abschluss Dipl.-Ing. Architektur. Die Kammer war daher für mich die logische Konsequenz. Jedoch sind letztlich alle, die kammerfähig wären, aber nicht in die Kammer gehen, auch Nutznießer von dem, was wir für den Berufsstand machen. Wären mehr drin, wäre unsere gemeinsame Berufstandsvertretung noch kraftvoller.
Herr Keßler hat es gerade schon angesprochen: Das Versorgungswerk zieht an.
Arne Keßler Man hört aus allen Richtungen, dass die gesetzliche Altersvorsorge allein aufgrund des demografischen Wandels nicht ausreichend sein wird, um die Rente hiervon zu bestreiten. Das was die Kammer leistet – sozusagen das große Ganze – hat man nicht im Blick, wenn man gerade aus der Hochschule kommt und sich ins Büro setzt und anfängt zu arbeiten.
Barbara Ettinger-Brinckmann Es wäre schöner, wenn die Aussicht auf eine gute Altersvorsorge nur ein Pluspunkt wäre, um Architektin werden zu wollen. Bei mir gab es das Versorgungswerk noch nicht, deswegen konnte das keine Motivation sein, in die Kammer einzutreten.
Eines der größten Probleme für Berufseinsteiger sind befristete Verträge: Nach zwei Jahresverträgen, wird die Stelle lieber neu besetzt, als einen unbefristeten Vertrag zu geben. Der Arbeitgeber hat deswegen vielleicht kein Interesse in Mitarbeiter langfristig zu investieren.
Arne Keßler Auch mit einer Festanstellung in einem Büro oder in einer Behörde, weiß man nicht so richtig, was man von der Kammer geboten bekommt. Meine Arbeitgeber haben sich nie dafür interessiert, ob ich in der Kammer bin oder nicht. Dass ich als Angestellter vorlageberechtigt bin oder nicht, ist für den Arbeitgeber eher unwesentlich und nicht jeder erkennt den Mehrwert, der durch die Fortbildung seiner Mitarbeiter entsteht. Für Absolventen ist es eine finanzielle Hürde. Sie kommen mit Studienkrediten oder BaföG-Schulden in den Beruf, da sind dann Beitrittsgebühren von mehreren Hundert Euro sehr viel Geld. Vielleicht sollte bei Beiträgen und Fortbildungen unterschieden werden zwischen Berufseinsteigern und erfahrenen Architekten.
Barbara Ettinger-Brinckmann Also als Büroinhaberin kann ich nicht bestätigen, dass Arbeitgeber kein Interesse hätten, in ihre Mitarbeiter zu investieren. Und zu den Problemen von Berufseinsteigern: Wir sprechen uns regelmäßig gegen das Praktikumsunwesen aus und bieten auch arbeitsrechtliche Beratung beim Abschluss von Angestelltenverträgen an. Die Beitragsstruktur ist in den Länderkammern je nach Landesrecht geregelt, und hier gibt es teils auch entsprechende Staffelungen für Berufseinsteiger. Denn Sie haben natürlich recht, wenn Büroinhaber befristet oder projektbezogen einstellen, dann ist es eine enorme Belastung für junge Architekten, die in der Regel auf ihren mageren Anfangsgehältern viel zu lang hängen bleiben.
Wäre eine finanzielle Unterstützung durch die Architektenkammer theoretisch möglich?
Barbara Ettinger-Brinckmann Das wird in den einzelnen Kammern unterschiedlich gehandhabt. In Hessen gibt es zum Beispiel die Regelung, wenn jemand seinen Beitrag mal nicht bezahlen kann, wird dieser erlassen oder zumindest reduziert.
Können Sie abschätzen, inwiefern die gekippte Verbindlichkeit der HOAI einen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen junger Angestellter und auf Bürogründungen haben wird?
Barbara Ettinger-Brinckmann Nicht mehr gemeinsam auf wissenschaftlich ermittelte, objektive Honorarsätze zurückgreifen zu müssen, wird für Auftraggeber und Planer zunächst eine Umstellung sein. Bei der jetzt zunächst einmal neuen Situation der freien Honorarverhandlung scheinen zwar vordergründig erfahrene Büros einen Vorteil zu haben, weil sie auf zahlreiche Referenzprojekte verweisen können. Jedoch sehe ich gerade beim Einsatz digitaler Planungsmethoden, die von kommunikationsstarken jungen Büros konsequenter genutzt werden, Vorteile, Planungsschritte und Leistungsentwicklung kleinteiliger, transparenter und damit nachvollziehbarer darstellen und somit auch die Honorarhöhe besser argumentieren zu können. Für die Angestellten in Architekturbüros, gleich welchen Alters, sehe ich hingegen keine wesentliche Veränderung ihrer Arbeitsbedingungen, solange die wirtschaftliche Basis des Büros erhalten bleibt. Allerdings muss auch bedacht werden, dass die bislang geltende gesetzliche Festlegung von Mindesthonoraren mittelbar dem Schutz der schwächeren Büros auf dem Markt diente, also der jungen und kleinen Architektur- und Planungsbüros. Die voraussichtliche Folge für unsere Bürolandschaft kann jetzt darin bestehen, dass der schon laufende Prozess der Konzentration und damit der Bildung größerer Büros sich beschleunigt, das Risiko einer Büroneugründung größer wird und sich damit der Trend unter den jüngeren Kollegen verstärkt, als Angestellte im Beruf zu arbeiten. Das ist für den ganzen Wirtschaftsmarkt in Deutschland nicht gut, der die Krisen bislang nicht zuletzt deshalb so gut gemeistert hat, weil wir einen robusten Mittelstand haben. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass wir uns den Fortfall der verbindlichen Höchstsätze zunutze machen und ab jetzt höhere Honorare verhandeln, um die Qualität und den Fortbestand unserer Büros zu sichern. Dazu müssen wir uns solidarisch verhalten.
Ist es überhaupt Aufgabe der Kammer für die Interessen angehender Mitglieder oder einer kleinen Interessengruppe ihrer eingeschriebenen Mitglieder in den Ring zu steigen?
Barbara Ettinger-Brinckmann Selbstverständlich setzen sich die Kammern von jeher für die Interessen angehender Mitglieder ein, andernfalls wäre die berufliche Selbstverwaltung ja nach einer Generation beendet gewesen. Wir brauchen die jungen Kollegen. Aber allein Ihre Frage bestärkt mich darin, dass wir dieses für mich Selbstverständliche noch besser kommunizieren müssen.
Arne Keßler Mitglieder in der Kammer sind ja sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, von daher wird es immer auch Interessenkonflikte geben. Ich weiß auch gar nicht, ob die Kammer sich so versteht, die Bedingungen jedes Einzelnen zu verbessern und jeden Einzelnen zu unterstützen. Ich habe es als Arbeitnehmer nicht gesucht und hatte zum Glück nicht die Not es tun zu müssen.
Architektenkammern betreiben eine Breitenförderung, sprich, die politischen Rahmenbedingungen zur Berufsausübung für alle gestalten. In anderen Berufsfeldern, vor allem in Kunst und Kultur, gibt es die Elitenförderung. Der Andrang auf solche Stipendien ist groß. Bei der Kammer kommt keiner und ruft „ich, ich“. Gibt es Aspekte der Elitenförderung, die auch für die Kammer interessant wären?
Barbara Ettinger-Brinckmann Fördergelder zu vergeben gibt unser gesetzlicher Auftrag und auch die Finanzierung durch unsere Mitglieder nicht her. Als vom Staat per Gesetz eingerichtete Selbstverwaltungskörperschaften würden wir mit Elitenförderung diesem Auftrag geradezu widersprechen. Was wir aber tun ist zum Beispiel Preise und Auszeichnungen zu vergeben, und es gibt natürlich den Tag der Architektur.
Wenn nicht über eine Förderung. Wie können die Kammern denn sonst attraktiver oder nahbarer werden?
Arne Keßler In allem was die Kammern machen, haben Sie das Problem diese Dinge nach außen zu tragen und richtig zu adressieren. Beispielsweise habe ich jetzt im Vorgespräch erst erfahren, dass es in der Berliner Kammer den Arbeitskreis Newcomer gibt und dass sie einen monatlichen Stammtisch organisieren. Da stellt sich mir schon die Frage, warum die Kammer ihre jungen Mitglieder nicht direkt anspricht und einlädt? Schließlich sind unsere Daten irgendwo in einer Datenbank erfasst, die man auswerten könnte, um gezielt Personen anzusprechen. Natürlich müssen wir uns da genauso informieren und auch engagieren, aber aus meiner Sicht ist das erst mal unverständlich. Wir haben uns jetzt in der Kammer in Nordrhein-Westfalen registrieren lassen und nachdem das abgeschlossen war, kam die Benachrichtigung der erfolgreichen Eintragung per Post. Sonst nichts.
Barbara Ettinger-Brinckmann Die Anregung nehme ich gerne auf und würde sie im Kreise der Länderkammern diskutieren. Klar, wir müssen uns um junge Mitglieder kümmern und sie gezielt ansprechen. Denn wir brauchen sie für die Kammerarbeit selbst und müssen selbstverständlich die aktuellen Probleme richtig wahrnehmen. Allerdings ist auch ein Teil der Wahrheit, dass zahlreiche Kammerinformationen, gleich in welcher Form, schon dann nicht von der Zielgruppe wahrgenommen werden, wenn sie nur den Begriff Kammer sieht. Eines meiner Ziele ist es daher, den Stolz und das Bewusstsein für unseren nach wie vor grandiosen Beruf zu stärken und damit auch die Solidargemeinschaft, die sich in der Kammermitgliedschaft ausdrückt. Vielleicht trägt hier irgendwann die Digitalisierung zu einem intensiveren Austausch bei.
Aber die digitale Vernetzung ist längst möglich: Soziale Medien, Chats, Video- und Audiokanäle…
Barbara Ettinger-Brinckmann Wir sind mit unseren Medien auf dem richtigen Weg und haben die richtigen Informationskanäle. Vielleicht erreichen wir deshalb Absolventen und Berufseinsteiger nicht, weil wir unsere Botschaften nicht instagramable als Influencer vermarkten. Andererseits sind wir auch keine Institution, die dreimal die Woche eine heiße Nachricht hat, die sofort in die Welt rausgetragen werden muss.
Arne Keßler Es braucht ja nur kurze Impulse, beispielsweise eine Mitteilung „heute Abend trifft sich der Arbeitskreis Junge Architekten“. Das wäre doch ein Anfang.
Kommen wir darauf zu sprechen, wie Bedingungen verbessert werden können: Manche Bauherren und Investoren scheuen das Risiko einen „Newcomer“ zu beauftragen, er könne ja mit der Aufgabe überfordert sein.
Barbara Ettinger-Brinckmann Das können Sie mir wirklich glauben, daran arbeite ich praktisch schon mein ganzes berufspolitisches Leben. Bis 1992 konnten öffentliche Bauherren z.B. regionale Wettbewerbe und Einladungswettbewerbe durchführen und so Rücksicht auf ‚ihren‘ Markt nehmen und den Jungen eine Chance geben. Das geht heute wegen der EU-Vergaberichtlinie zumindest oberhalb der Schwellenwerte nicht mehr und das färbt auch auf die Unterschwellenvergabe ab. Die EU-Richtlinie setzt die Dienstleistungsfreiheit um: Jeder soll Zugang zu allen Dienstleistungen erhalten. Also bauen die Auftraggeber Schranken auf, um den Ansturm der vielen Bieter abzuwehren. Das ist alles nachvollziehbar, aber damit Bauherren mit ihren Anforderungen auch vor der Vergabekammer Bestand haben, werden hauptsächlich quantitative und damit leicht bewertbare Kriterien gesetzt. Wir haben eine Zeit lang versucht zumindest einen „jungen Topf“ zu etablieren. Das ist jedoch ebenfalls nicht zulässig, da es auch eine Form von Diskriminierung ist. Chancengleichheit führt so zu Chancenlosigkeit.
Die Anforderungen zur Teilnahme an einem Wettbewerb sind für junge Büros schwer zu erfüllen: Kann die Kammer darauf Einfluss nehmen?
Arne Keßler Viele von meinen früheren Kommilitonen sind nach dem Studium in die Schweiz gegangen, wo es deutlich einfacher ist bei großen Wettbewerben mitzumachen. Ich habe das Gefühl, dass die Schranken in Deutschland immer enger werden. Es gibt einen Kreis an Büros, die Wettbewerbe machen, die in der Jury sitzen und die Projekte realisieren. Und da ist auch eine klare Altersgrenze zu erkennen.
Barbara Ettinger-Brinckmann Wir haben versucht, in die Richtlinie für Planungswettbewerbe zu verankern, dass junge und kleine Büros angemessen berücksichtigt werden müssen. Eine Absichtserklärung, bei der es aber nach wie vor an der Umsetzung, in Kommunen oder bei anderen öffentlichen Bauherren, hakt. Da wird Überzeugungsarbeit zu einer Mund-zu-Mund-Beatmung. Genauso sollte der Büroumsatz kein Kriterium sein. Auch der Rückwärtsblick ist falsch: einmal Schule gebaut, immer Schule gebaut. Wir haben zum Beispiel vorgeschlagen, die Honorarzone als Kriterium zu nehmen, weil das eine Aussage über die Komplexität gibt. Und wir versuchen diejenigen, die sich frisch selbstständig gemacht haben, dahingehend zu unterstützen, dass sie sich mit Projekten, die sie als angestellte Architektin in einem Büro verantwortlich bearbeitet haben, bewerben dürfen – natürlich mit dem Einverständnis des Büroinhabers. Wir sind damit völlig d’accord.
Unterstützen Kammern den Start in die Selbstständigkeit?
Arne Keßler Wir hätten uns bei den Kammern in Berlin oder Nordrhein-Westfalen ein Existenzgründerseminar gewünscht. Die Handelskammern haben solche Angebote, sind jedoch mit dem Arbeitsgebiet der Architekten nur bedingt kompatibel.
Barbara Ettinger-Brinckmann Es gibt ein großes Paket an Angeboten, auch genau die von Ihnen gewünschten Existenzgründungsseminare, juristische Beratung oder Managementberatung. Dennoch beobachten wir einen Trend: In allen Kammern nimmt der Anteil der Angestellten zu und der Selbstständigen ab. Es wird immer behauptet, die junge Generation legt mehr Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance, deswegen sind sie lieber angestellt. Bis auf die Kammer in Schleswig-Holstein, wo Angestellte keine Pflichtmitglieder sind, gibt es in den anderen 15 Kammern gesetzlich verankerte Angebote für Angestellte und Beamte.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich die Länderkammern aufgebaut sind.
Arne Keßler Dieses Jahr bin ich in die dritte Kammer eingetreten und jede hat ihre eigenen Zulassungsvoraussetzungen und Verfahren. In Berlin erfolgte der Antrag lange in minimaler Form, praktisch ein einfaches Din A4-Blatt, ohne Tätigkeitsnachweise und ohne Nachweis von gesammelten Fortbildungspunkten. Der Nachweis dieser wurde erst kürzlich eingeführt. In Hamburg musste ich einen Aktenordner mit Planzeichnungen einreichen. Die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen auf Länderebene sind aus meiner Sicht nicht sinnvoll – letztlich arbeiten die wenigsten Architekten ausschließlich im regionalen Kontext.
Barbara Ettinger-Brinckmann Als von den Länderkammern eingesetzte ‚Bundesgemeinschaft der Architektenkammern‘, so der offizielle Titel der Bundesarchitektenkammer, arbeiten wir durchgehend daran, den innerdeutschen Kammerwechsel oder die Mitgliedschaft in mehreren Länderkammern so einfach wie möglich zu gestalten. Leider ist dieser Ansatz aufgrund der unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen, wie Sie es selbst erfahren mussten, ein sehr dickes Brett.
Wo Sie die Fortbildungen ansprechen, denken Sie, dass diese zum Teil überholt sind?
Arne Keßler Ich glaube, dass sie oftmals nicht berufsspezifisch genug sind. Wenn beispielsweise Vorträge von Juristen gehalten werden, wäre ergänzend ein Referent aus der Berufspraxis hilfreich, der den Bezug zum Tagesgeschäft herstellen kann. Vieles bleibt auf einer abstrakten Ebene.
Barbara Ettinger-BrinckmannDas ist bei den günstigen Seminargebühren schwer leistbar. Diese Anregung würde ich gerne im Kreis unseres bundesweiten Erfahrungsaustausches der Fortbildungsverantwortlichen der Akademien vertiefen.
Baucht die Kammer eine Verjüngungskur?
Barbara Ettinger-Brinckmann Jeder muss ständig an sich arbeiten, um mit den Aufgaben und den Anforderungen Schritt zu halten. Eine Verjüngungskur würde ja bedeuten, man hätte die ganze Zeit in seinem Saft verharrt. Wir sind in ständiger Bewegung. Das ist auch der Vorteil dieser 16 Kammern, sich gegenseitig herauszufordern und zu unterstützen.
Arne Keßler Sie muss sich in dem Sinne verjüngen, als dass sie ihr Wissen und Angebot besser nach außen transportiert. Das ist eine ganz große Aufgabe, um in Zukunft relevant zu bleiben und wahrgenommen zu werden. Vielleicht muss es auch die Möglichkeit geben, sich nur kurzfristig engagieren zu können. Das wäre etwas, wo sich die Kammern öffnen müssen.
Barbara Ettinger-Brinckmann ist seit 2013 Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. Nach ihrem Studium in Stuttgart gründete sie 1993 das Büro ANP GmbH in Kassel. 1998 initiierte sie das Kasseler Architekturzentrum und ist dessen Vorsitzende.
Arne Keßler studierte nach seiner Ausbildung zum Tischler Architektur an der Bauhaus Universität in Weimar. Seit dem Studienabschluss im Jahr 2011 arbeitete er in verschiedenen Büros in Hamburg und Berlin. Im Jahr 2019 gründete er gemeinsam mit Kathrin Plescher das Büro Keßler Plescher Architekten.
Arne Keßler studierte nach seiner Ausbildung zum Tischler Architektur an der Bauhaus Universität in Weimar. Seit dem Studienabschluss im Jahr 2011 arbeitete er in verschiedenen Büros in Hamburg und Berlin. Im Jahr 2019 gründete er gemeinsam mit Kathrin Plescher das Büro Keßler Plescher Architekten.
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