Theorie und Praxis
Wie funktioniert die SoBoN?
Text: Meyer, Friederike, Berlin
Theorie und Praxis
Wie funktioniert die SoBoN?
Text: Meyer, Friederike, Berlin
SoBoN steht für Sozialgerechte Bodennutzung. Sie ist ein Instrument der Münchner Stadtplanung, das bei Bebauungsplanverfahren angewendet wird, und Teil städtebaulicher Verträge und Vereinbarungen. Die SoBoN entstand aufgrund von Überlegungen, dass Stadtplanung sowie die technische und soziale Infrastruktur einerseits Geld kosten und andererseits den Wert von Grundstücken steigern.
Die Kommunen allein können diese Infrastruktur nicht mehr allein finanzieren. Das führte zur Idee, dass diejenigen, die von der Wertsteigerung am meisten profitieren, (die Käufer oder Eigentümer der Grundstücke, private ebenso wie der Bund oder die Stadt) an der Finanzierung der Planung beteiligt werden. Das betrifft zum Beispiel den Bau von Erschließungsstraßen und Kindergärten oder einen Ausgleich für beeinträchtigte Natur. Schließlich sind die sogenannten Planungsbegünstigten auch dafür verantwortlich, dass bis zu 30 Prozent der Wohnfläche als geförderter Wohnungsbau entsteht. Die Wertsteigerung und damit auch den Anteil der Kosten für die Eigentümer errechnet das Amt aus der Differenz des Grundstückswerts vor und nach der B-Plan-Erstellung. Die SoBoN garantiert den Eigentümern mindestens ein Drittel der Wertsteigerung. Soweit die Theorie.
Voraussetzung für die Anwendung der SoBoN ist, dass ein Grundstück durch einen neuen B-Plan eine erhebliche Bodenwertsteigerung erfährt. Das ist in München eigentlich immer der Fall. Die Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet) spielt inzwischen keine Rolle mehr. Die Anwendung der SoBoN erfolgt in drei Schritten. Mit der Grundzustimmung erklären sich die Planungsbegünstigten mit der Anwendung von SoBoN einverstanden, mit der Grundvereinbarung erklären sie, welche Leistungen sie erbringen werden. In den Ausführungsverträgen werden die Leistungen detailliert geregelt. Obwohl die SoBoN bereits seit 1994 in Kraft ist und die Stadt nach eigenen Angaben bis 2008 nahezu 100 B-Plan-Verfahren abgeschlossen hat, wollte uns niemand eine anwendungsbezogene Kostenaufstellung zur Verfügung stellen.
Voraussetzung für die Anwendung der SoBoN ist, dass ein Grundstück durch einen neuen B-Plan eine erhebliche Bodenwertsteigerung erfährt. Das ist in München eigentlich immer der Fall. Die Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet) spielt inzwischen keine Rolle mehr. Die Anwendung der SoBoN erfolgt in drei Schritten. Mit der Grundzustimmung erklären sich die Planungsbegünstigten mit der Anwendung von SoBoN einverstanden, mit der Grundvereinbarung erklären sie, welche Leistungen sie erbringen werden. In den Ausführungsverträgen werden die Leistungen detailliert geregelt. Obwohl die SoBoN bereits seit 1994 in Kraft ist und die Stadt nach eigenen Angaben bis 2008 nahezu 100 B-Plan-Verfahren abgeschlossen hat, wollte uns niemand eine anwendungsbezogene Kostenaufstellung zur Verfügung stellen.
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