Bauwelt

Voten!

In Erfurt konnten Besucher der Ausstellung „DDR-Architektur – entbehrlich oder erhaltungswürdig?“ zehn ausgewählte Bauten dieser Zeit bewerten. Der Modellversuch hatte das Ziel, mithilfe des beim Voting attestierten „Erhaltungsinteresses“ die zeitnahe Aufnahme einiger dieser Bauten auf die Denkmalliste anzuregen

Text: Scheffler, Tanja, Dresden

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Der Erfurter Denkmalpfleger Mark Escherich er­läutert die zu bewerten­den DDR-Bauten.
Foto: Urban/Landeshauptstadt Erfurt

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Der Erfurter Denkmalpfleger Mark Escherich er­läutert die zu bewerten­den DDR-Bauten.

Foto: Urban/Landeshauptstadt Erfurt


Voten!

In Erfurt konnten Besucher der Ausstellung „DDR-Architektur – entbehrlich oder erhaltungswürdig?“ zehn ausgewählte Bauten dieser Zeit bewerten. Der Modellversuch hatte das Ziel, mithilfe des beim Voting attestierten „Erhaltungsinteresses“ die zeitnahe Aufnahme einiger dieser Bauten auf die Denkmalliste anzuregen

Text: Scheffler, Tanja, Dresden

Denkmalpflege ist eine Form der Geschichtsschreibung. Denn Bauten, die erhalten werden, bleiben als Anschauungsobjekt dauerhaft im Gedächtnis. Darüber, welche Gebäude auf die Denkmalliste aufgenommen werden sollten, gibt es jedoch unterschiedliche Ansichten. Neben der geschicht­lichen, künstlerischen, städtebaulichen oder wissenschaftlichen Bedeutung des Objekts muss auch ein „öffentliches Erhaltungsinteresse“ bestehen. Doch wie kann man dieses Erhaltungsinteresse messen? Sollen das weiterhin die für die Inventarisierung zuständigen Landesämter für Denkmalpflege bewerten? Oder sollten auch andere Akteure schützenswerte Objekte vorschlagen und womöglich sogar aufgrund von entsprechenden Umfragen durchdrücken können?
Die Erfurter Altstadt wird immer noch von mittelalterlichen Bauten bestimmt. Die Ausstellung „DDR-Architektur – entbehrlich oder erhaltungswürdig?“ wurde in der Galerie Waidspeicher im Kulturhof Krönbacken präsentiert, im ältesten Teil des historischen Stadtkerns. Die von der Denkmalbehörde der Stadt Erfurt zusammen mit der Professur Denkmalpflege und Baugeschichte der Bauhaus-Universität Weimar organisierte Schau hatte das Ziel, die aktuellen Grundsätze des Denkmalschutzes kritisch zu hinterfragen. Die Erfurter Denkmalliste umfasst 1200 Objekte, wovon – laut der Auskunft des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) – nur vier bauliche Anlagen aus der Ära der Ost- und Spätmoderne stammen. Der Kurator und Initator Mark Escherich hat bereits 2001 eine Übersicht aller in den einschlägigen Architekturführern und Fachzeitschriften vorgestellten Bauten der SBZ/DDR-Zeit in Thüringen erarbeitet und diese Auflistung, als Grundlage für die weitere Denkmalerfassung, auch mit knappen Bewertungen versehen. Trotzdem gab es seitdem in Erfurt nur wenige Neuzugänge auf der Denkmalliste. Einige der interessanteren DDR-Bauten wie das Kultur- und Freizeitzentrum, an dem sich das ohne Gebäude gelistete Renau-Wandbild befand (Bauwelt 4.2020), wurden in der Zwischenzeit abgerissen, andere bei Modernisierungen so stark überformt, dass aufgrund der großen Originalsubstanz-Verluste mittlerweile kein Denkmalschutz mehr möglich ist. Viele weitere Bauten sind ebenfalls sanierungsreif, einige stehen in Gebieten mit starkem Entwicklungsdruck. Veränderungen und teilweise sogar der Abriss sind absehbar. Der Denkmalschutz könnte diese Entwicklungen aufhalten.
Escherich initiierte in der Ausstellung ein Voting. Dafür wurden zehn unterschiedliche Objekte ausgewählt: jeweils eine Poliklinik, Kinderbetreuungseinrichtung, Regelschule, Schule für Körperbehinderte und innerstädtische Lückenbebauung, ein Musterbau einer neuen Wohnungsbauserie, ein Wohngebietszentrum und ein städtebaulich interessantes Plattenbaugebiet sowie eine in einem Gründerzeitquartier neu entstandene Spielstraße. Das architektonische Highlight war eine Trauerhalle mit Krematorium mit beeindruckender Innenausstattung. Alle Objekte hatten nachvollziehbare Qualitäten, auf den Schautafeln klebten am Schluss überall mehr grüne („erhaltenswert“) als rote Punkte („nicht erhaltenswert“). Bei der Trauerhalle dokumentierten alle Punkte den „allgemeinen Erhaltungswunsch“, bei sechs weiteren Objekten mehr als 90 Prozent der Punkte. Lediglich die leer stehenden, heruntergekommeneren Bauten hatten schlech­tere Werte. Aufschlussreich waren auch die auf Haftnotizzetteln vermerkten Erinnerungen, Einschätzungen und Kommentare der Besucher. Doch wie können diese Ergebnisse Einfluss nehmen? Normalerweise kann eine „Bürgerbeteiligung“ eine Überprüfung des Denkmalwerts einzelner Bauten anregen, mehr aber auch nicht.
Ensembles der 1950er und baugebundene Kunstwerke wie Wandbilder werden zunehmend anerkannt. DDR-Bauten mit moderneren Materialien und serieller Optik werden aber nur schleppend gelistet, u.a. wegen der unterschiedlichen Ansichten darüber, ob auch gut erhaltene Typenbauten schutzfähig sind oder nur individuell gestaltete Unikate. In den letzten Jahren ist bei Modernisierungen aufgrund neuer Vorschriften und nutzungsbedingten Veränderungen sehr viel Originalsubstanz verloren gegangen. Auch etliche denkmalgeschützte DDR-Bauten würden mittlerweile, weil bei der „denkmalgerechten“ Sanierung große Teile der überlieferten Substanz (wie die Glasfassaden und die Innenausstattung) durch zeitgemä­ße Nachbauten ersetzt worden sind, nicht mehr als „authentisch erhaltene Gebäude“ eingestuft werden. Es ist in Denkmalpflegekreisen umstritten, ob es überhaupt sinnvoll ist, neuere Gebäude auf die Denkmalliste zu setzen, wenn ein Materialaustausch oder andere Veränderungen bereits absehbar sind. Ein Teufelskreis, denn häufig kann nur der Denkmalschutz eine unsensible Sanierung oder Zerstörung verhindern.
Bei der öffentlichen Abschlussdiskussion der Ausstellung ging es daher vor allem um die Fragen: Was lohnt sich zu bewahren? Und wer bestimmt darüber? Nach der Ansicht der meisten Fachleute natürlich weiterhin die dafür zuständigen Institutionen. Gleichzeitig wurde klar, dass es dringend notwendig ist, neue Kategorien oder Wertmaßstäbe für die Denkmalausweisung zu entwickeln. Es stellt sich die Frage, ob statt dem Beharren auf der „Original-Substanz“ auch ein „authentisch erhaltenes Erscheinungsbild“ oder eine „architektonisch anspruchsvolle spätere Fassung“ des Gebäudes in Kombination mit einem durch institutionell moderierte Umfragen belegten „öffentlichen Erhaltungsinteresse“ für eine Aufnahme in die Denkmalliste ausreichen würde. Die durch die Denkmalpflege geschützten Bauten sollten einen Überblick über alle Architekturepochen geben und nicht nur über die mit unverwüstlichen, langlebigen Materialien.

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