Bauwelt

Der See vor Gericht

Beatrix Flagner war ursprünglich auf der Suche nach einem schönen Tagesausflugsziel ins Umland

Text: Flagner, Beatrix, Berlin

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Beatrix Flagner war ursprünglich auf der Suche nach einem schönen Tagesausflugsziel ins Umland


Der See vor Gericht

Beatrix Flagner war ursprünglich auf der Suche nach einem schönen Tagesausflugsziel ins Umland

Text: Flagner, Beatrix, Berlin

Nicht weit von Berlin, zwischen Beelitz und Potsdam, da wo der Bundeskanzler seinen Wahlbezirk hat, steht die lokale Fischereiindus­trie vor einer existenziellen Herausforderung. Im Seddiner See leben nur noch wenige Fische. Mit dem stetigen Rückgang des Wasserstands um alarmierende 12-15 Zentimeter pro Jahr trocknet der See langsam, aber unaufhaltsam aus. Der Klimawandel ist schuld. Die Niederschläge nehmen ab und heiße Sommer lassen das Wasser verdunsten. Es gibt aber noch ein weiteres Problem: den benachbarten Golfplatz. Überregional genießt er einen Ruf als besonders anspruchsvolle Anlage. Doch während die Muschelbänke austrocknen, deckt der Golfclub seinen Wasserbedarf aus dem Seddiner See. Jedes Jahr entnimmt er bis zu 82.000m³ Wasser unter der Bedingung, dass ein Teil davon gereinigt zurückfließt. Noch bis 2026 besitzt der Golfplatz eine Genehmigung für die Wasserentnahme.
Man könnte es als Brandenburger Lokalpro­blem abtun, doch steht es symbolisch für die Tragik der Allmende. Ein Problem, das entsteht, wenn verschiedene Parteien auf ein gemeinsames Gut zugreifen und es in einem Ausmaß nutzen, das letztendlich seine Zerstörung zur Folge hat. Das wirft zwangsläufig die Frage auf: Wem gehört das Wasser im See?
In Ecuador oder Neuseeland etwa gehört es dem Fluss oder See selbst. Dort bekommen Gewässer eine eigene Rechtspersönlichkeit. So wie auch eine GmbH eine juristische Person ist, kann der See oder Fluss Rechte geltend machen und darauf klagen, dass zum Beispiel nicht mehr Wasser entnommen werden darf, als ihm jedes Jahr zufließt. Jede natürliche oder juristische Person ist ermächtigt, diese Rechte im Namen des Ökosystems gerichtlich durchzusetzen. Auch in Europa existieren entsprechende Ansätze. Laut dem spanischen Gesetz 19/2022 sind die Salzwasserlagune Mar Menor und ihr Wassereinzugsgebiet Rechtssubjekte und genießen Rechte auf „Schutz, Erhaltung, Pflege und gegebenenfalls Wiederherstellung“. Und auch in der Schweiz wurde Anfang des Jahres diskutiert, dem Fluss Reuss eine eigene Rechtspersönlichkeit zu geben. Der Seddiner See hat leider keine, sonst hätte er sicherlich schon längst gegen seine eigene Austrocknung geklagt.

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