Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag
Zum ersten Mal seit 1998 wird es wieder ein Bundesbauministerium geben. Weitere Ziele des Koalitionsvertrags in den Bereichen Bauen, Planen und Wohnen im Überblick
Text: Redaktion
Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag
Zum ersten Mal seit 1998 wird es wieder ein Bundesbauministerium geben. Weitere Ziele des Koalitionsvertrags in den Bereichen Bauen, Planen und Wohnen im Überblick
Text: Redaktion
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP steht. Laut ihm sind geplant u. a.:
- der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen
- Schaffung einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen, um „eine neue Dynamik" in den Bau zu bringen und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums zu sichern
- die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029. Zudem soll in besonders angespannten Wohnlagen die Kappungsgrenze von derzeit 15 auf 11 Prozent in drei Jahren abgesenkt werden
- ein Bund-Länder-Programm zur Förderung für studentisches Wohnen, junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende
- die Parteien wollen die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie alle Ebenen der Verwaltung darin unterstützen, "die Digitalisierung zu meistern", Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards umzusetzen
- das Baugesetzbuch soll novelliert werden, um „seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können“. Ergänzt werden soll das BauGB um Normen und Vorschriften zur Stärkung des Klimaschutzes, Klimaanpassung und der Gemeinwohlorientierung
- auch die HOAI soll "reformiert" und "Leistungsbilder angepasst" werden
- das Bauleitplanverfahren soll vollständig digitalisiert, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Hierfür würden kommunale Verwaltungen und Behörden personell aufgestockt
- zugleich ist die Einführung eines "Bau-, Wohnkosten- und Klimachecks" und eines digitalen "Gebäuderessourcenpasses" geplant, um im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen
- das modulare und serielle Bauen soll durch Typengenehmigungen beschleunigt werden
- alle geeigneten Dachflächen sollten künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten müsse dies verpflichtend, bei privaten Neubauten "die Regel" sein
- die lineare Abschreibung soll zur Neubau-Förderung von zwei auf drei Prozent angehoben werden
- Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen
- mit Blick auf den Flächenverbrauch wird die Regelung des § 13b BauGB nicht verlängert
- die Rolle der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) soll gestärkt werden: “Wir werden der BImA mehr Freiheiten verschaffen und ihr die Aufnahme von Krediten ermöglichen. Die BImA soll künftig selbst investieren und bauen sowie weiterhin kommunales Bauen unterstützen können. Dazu wollen wir die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA konzentrieren.“
- „Wir wollen lebenswerte Städte, Gemeinden und ländliche Regionen in ganz Deutschland und orientieren uns an der Neuen Leipzig-Charta. Wir sichern die Städtebauförderung dauerhaft und erhöhen sie. […] Wir wollen die nutzungsgemischte Stadt.“
Auszüge aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition, Stand 24. November 2021.
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