Bauwelt

Architektur der Abschreckung

Seit Monaten überqueren täglich Tausende Schutz suchende Menschen die Grenze zu Deutschland. Die Orte, in denen sie untergebracht werden, sind einerseits Ausdruck von Überforderung und Planlosigkeit. Andererseits ist ihr Zustand politisch gewollt. Ein kritischer Überblick und ein Ausblick

Text: Wendel, Kay, Berlin

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    Alle sieben Hangars in Berlin-Tempelhof  werden Flüchtlinge untergebracht. In Hangar 3 hat eine Messebaufirma Kojen aufgestellt. Auch hier bis zu 15 Menschen in einem Abteil.
    Foto: Doris Kleilein

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    Alle sieben Hangars in Berlin-Tempelhof  werden Flüchtlinge untergebracht. In Hangar 3 hat eine Messebaufirma Kojen aufgestellt. Auch hier bis zu 15 Menschen in einem Abteil.

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    Rund 12 Menschen leben in einem Zelt. Im Freien stehen mobile Toilettenhäuser. Zum Waschen werden die Menschen in Bussen zu einem städtischen Schwimmbad gefahren.
    Foto: Doris Kleilein

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    Rund 12 Menschen leben in einem Zelt. Im Freien stehen mobile Toilettenhäuser. Zum Waschen werden die Menschen in Bussen zu einem städtischen Schwimmbad gefahren.

    Foto: Doris Kleilein

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    Ehemaliger Flughafen Berlin-Tempelhof, Hangar 1 im November 2015. Hier leben etwa 640 Menschen auf 6000 Quadratmetern.

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    Ehemaliger Flughafen Berlin-Tempelhof, Hangar 1 im November 2015. Hier leben etwa 640 Menschen auf 6000 Quadratmetern.

Architektur der Abschreckung

Seit Monaten überqueren täglich Tausende Schutz suchende Menschen die Grenze zu Deutschland. Die Orte, in denen sie untergebracht werden, sind einerseits Ausdruck von Überforderung und Planlosigkeit. Andererseits ist ihr Zustand politisch gewollt. Ein kritischer Überblick und ein Ausblick

Text: Wendel, Kay, Berlin

Der Unterbringungsnotstand ist offiziell eingetreten. Im August 2015 erklärte das Bundeswirtschaftsministerium, „aufgrund des plötzlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen“ sei die „freihändige Vergabe“ öffentlicher Aufträge für den Bau und den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften nunmehr zulässig. Eine öffentliche, EU-weite Ausschreibung sei nicht mehr erforderlich.
Die Frage der Unterbringung schrumpft auf die Frage der Vermeidung von Obdachlosigkeit. Der Berliner Sozialsenator Mario Czaja befindet: „Wir reden überall in Deutschland aktuell nicht mehr über die Frage, wie gut ist eine Unterkunft, sondern nur noch über die Frage, haben wir eine Unterkunft.“ Zeltstädte mit Hunderten Menschen, Pritsche an Pritsche, gelten als unvermeidlich, im „Krisenmodus“ stellen sich nur noch zwei Anforderungen: sofort und für Massen. Die Debatten der vergangenen Jahre über Konzepte und Mindeststandards – Makulatur.
Aus dem Katastrophenfall wird ein Dauerzustand
In der Krise scheinen auch drastische Maßnahmen geboten. In einer Rekordzeit von nur zwei Wochen wurde im Oktober ein Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gejagt, das die Belastungen der Länder und Kommunen durch den starken Anstieg der Schutzsuchenden verringern soll. Es ist ein Maßnahmenpaket, das von der Einstufung aller Westbalkanländer als sichere Herkunftsstaaten, über die Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Verschärfung des Sachleistungsprinzips bis hin zu  Leistungskürzungen reicht. Bei näherer Prüfung erweist sich das Gesetzespaket als eine Täuschung der Öffentlichkeit. Hinter der unsäglichen Formulierung „Fehlanreize beseitigen“ verbirgt sich nichts anderes als die Rückkehr zum Regime der Abschreckung, das schon in den neunziger Jahren gescheitert war und zu Tausenden gebrochenen Biographien geführt hat. Das im Oktober beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wird die Bearbeitungszeit der Asylanträge von Flüchtlingen, denen eine „schlechte Bleibeperspektive“ schon vor der Prüfung ihres individuellen Antrags zugeschrieben wird, gerade mal um zehn Minuten verkürzen. Statt die Verhältnisse in den überbelegten Erstaufnahmeeinrichtungen zu entspannen, wird die verlängerte Verweildauer – bei Balkanflüchtlingen bis zur Abschiebung – zu einer Verschärfung der Lage führen. Die katastrophale Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird für einen Teil der Flüchtlinge zum gesetzlichen Dauerzustand: zusammengepfercht in Massenlagern, ohne Privatsphäre, reduziert auf das physische Existenzminimum, von der Residenzpflicht an freier Bewegung gehindert, ohne die Möglichkeit, zu arbeiten oder die Sprache zu erlernen.
Man muss keine prophetischen Gaben besitzen, um sich die Folgen vorzustellen. In den Druckkesseln der Erstaufnahmelager werden die Konflikte der Flüchtlinge untereinander zunehmen, was wiederum ihrer Stigmatisierung als gefährliche Gewalttäter Vorschub leisten wird. Die Gewalttaten gegen Unterkünfte und gegen Flüchtlinge selbst werden weiter zunehmen, die Hilfsbereitschaft in anderen Teilen der Bevölkerung wird untergraben.
Das abgestufte Unterbringungssystem
Derzeit zeichnet sich ein Bedeutungswandel der Erstaufnahmeeinrichtungen ab. Bis 2014 hatte jedes Bundesland eine, in Ausnahmefällen zwei solcher Einrichtungen. Seitdem werden monatlich neue Außenstellen in allen Bundesländern eröffnet. Das Land wird von einem Netz von Erstaufnahmeeinrichtungen überzogen, die auch in Zukunft, verstärkt durch die Gesetzesänderungen, die schlechteste Stufe des Unterbringungssystems bilden werden. Für Flüchtlinge mit „schlechter Bleibeperspektive“ sollen sie die einzige Unterbringungsform werden. Hier kommen seit etwa einem Jahr Großzelte, Traglufthallen und alle anderen Hallenformen zum Einsatz, die aus der Katastrophenhilfe bekannt sind.
Die zweite Stufe des sich herausbildenden Unterbringungssystems, nach der Verteilung der Flüchtlinge auf die Landkreise, stellen Notunterkünfte dar, deren Standard sich mit dem der Erstaufnahmeeinrichtungen überschneidet. Neben Leichtbauhallen und allen anderen Hallenformen kommen Containerkomplexe und mobile Wellblechhütten zum Einsatz. Die Möglichkeit, selbst zu kochen, besteht meist nicht. Der Sanitärbereich lässt sich oft nur über einen Weg im Freien erreichen. Notunterkunft bedeutet auch „Verdichtung“, offenes Abweichen von den Mindeststandards der Bundesländer, sofern sie überhaupt existieren.
Die klassischen Gemeinschaftsunterkünfte, meist Umnutzungen bestehender Gebäude wie Kasernen, Bürogebäude oder Hotels, stellen die dritte Stufe dar. Auch sie sind dem Typus des fremdbestimmten Wohnens zuzuordnen, mit beschränkter Privatsphäre durch Mehrbettzimmer, gemeinsam genutzter Großküchen und Sanitäreinrichtungen. An diesen Unterkünften hatte sich seit ihrer erstmaligen Einrichtung Anfang der achtziger Jahre die Kritik entzündet, kristallisiert im polemisch-kritischen Gebrauch des Begriffs Lager. Mittlerweile verwendet die Politik selbst einen affirmativen Begriff von Lager für die noch schlechteren Unterbringungstypen.
Mit der im Oktober 2015 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches können Unterkünfte der ersten drei Typen auch in Industriegebieten und im Außenbereich errichtet werden. Der Faktor Standort, entscheidend für den Zugang zur sozialen Infrastruktur und die Integrationschancen, spielt keine Rolle mehr.
Eine Zwischenstufe zwischen Gemeinschaftsunterkünften und Privatwohnungen stellen Wohnverbünde dar. Die Unterbringungsbehörde lässt mehrere Wohnungen in einem Gebäude, in den östlichen Bundesländern meist ein Plattenbau, anmieten und belegt die Zimmer mit mehreren Personen. Es entstehen Kleingruppen mit gemeinsamer Küchen- und Sanitärnutzung. Dieser Typus umfasst eine große Bandbreite, von de facto Gemeinschaftsunterkünften bis zur Durchmischung mit einheimischen Mieterinnen und Mietern.
Gemessen am Grad der Selbstbestimmung und der Privatsphäre dürften nach wie vor Privatwohnungen als die Stufe der höchsten Wohnqualität anzusehen sein, abgesehen von maroden Exemplaren. Trotz Unterbringungskrise gelang es den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch Ende 2014, zwischen 85,6 Prozent und 70,7 Prozent der Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Wohnungen unterzubringen. Die Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern stellen mit Wohnungsquoten zwischen 31,6 Prozent und 16,5 Prozent das andere Ende der Skala dar.
Der fremdbestimmte Charakter des Wohnens leiten sich aus dem Asylverfahrensgesetz ab. Flüchtlinge im noch laufenden Anerkennungsverfahren haben kein Mitspracherecht bei Fragen der Unterbringung: weder bei der Verteilung auf die Bundesländer und Landkreise, noch bei der Zuweisung zu einer bestimmten Unterkunft, noch bei der Zimmerbelegung. Für Geduldete gelten diese Auflagen meist fort, nicht jedoch für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge. Sie haben das Recht, sich Wohnort und Wohnung frei zu suchen. Da das vielen angesichts der allgemeinen Wohnungskrise nicht gelingt, entstand das Phänomen der „Fehlbeleger“. Ende September 2015 waren 8,9 Prozent der in bayerischen Gemeinschaftsunterkünften lebenden Flüchtlinge „Fehlbeleger“, die eine „Auszugsgestattung“ hatten.
Allein dieser Umstand zeigt, dass die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen einen weit größeren Bereich umfasst als nur die Flüchtlingsunterkünfte im engeren Sinne. Im Jahr 2014 lag die Gesamtschutzquote bei 48,5 Prozent, hinzu kommen noch die zu 10 Prozent erfolgreichen Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide. Über die Hälfte der aufgenommenen Flüchtlinge wird einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten und damit das Recht, sich eine eigene Wohnung zu suchen, wenn sie das auf Grundlage von Länderregelungen auch ohne sicheren Status nicht schon früher tun dürfen.
Planungen mit Zielperspektive
Welchen Beitrag kann die Architektur in diesem Szenario leisten? Es ist unabweisbar: Die Aufnahme der großen Zahl von Flüchtlingen kann nur gelingen, wenn es die Unterbringungsbehörden schaffen, aus dem gegenwärtigen Krisenmodus des Auf-Sicht-Fahrens zu einer proaktiven Planung in unterschiedlichen Zeithorizonten zu kommen. Ziel sollte eine an sozialen und menschenrechtlichen Standards orientierte Unterbringung sein, die Integrationsprozesse und soziale Begegnungen auf Augenhöhe erst möglich macht.
Eine Annäherung an dieses Ziel lässt sich wohl nur verwirklichen, wenn es gelingt, für die Erstaufnahme – jenseits der kurzfristigen Bereitstellung neuer Kapazitäten – flexible Reserven bereitzustellen. Dazu ist, im Gegensatz zu den beschlossenen Gesetzesänderungen, gerade eine Verkürzung der Verweildauer in diesen Zentren und eine bessere Ausstattung erforderlich, sodass selbst hier ein Minimum an Privatsphäre und Selbstbestimmung gewährleistet werden kann. Der gesetzliche Rahmen steht dem derzeit entgegen. Soll mit der Unterbringung in Erstaufnahmezentren ein Abschreckungs- und Vergrämungseffekt erzielt werden, hätte Architektur wohl nur die Aufgabe, die Sicherheits- und Kontrollprobleme räumlich in den Griff zu bekommen.
Darüber hinaus darf die mittelfristige Planung in Zeiträumen von bis zu einem Jahr Vorlauf nicht vernachlässigt werden. Hier geht es einerseits um die Reaktivierung leerstehender Wohnungen, wie sie das Land Brandenburg im September beschlossen hat. Der Rückbau soll gestoppt und die Mittel des Rückbaus für die Sanierung der Plattenbauten verwendet werden. Andererseits geht es um die Umnutzung bestehender Gebäude und den Neubau kleinerer Unterkünfte, die hinsichtlich Größe, Standort, sozialer Durchmischung und Privatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten eine menschenwürdige Unterbringung ermöglichen. In diesem Bereich scheinen gegenwärtig einige interessante Ansätze entwickelt zu werden, um nur ein Beispiel zu nennen, die Make-Space-Häuser in Potsdam. Wird hingegen, wie zurzeit üblich, ein Großteil der Mittel zur Schaffung von Massenunterkünften verwendet, wird dieser integrationsfeindliche Unterbringungstypus auf Jahre festgeschrieben.
Den längsten Vorlauf wird die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus in Ballungsräumen haben. Obwohl mittlerweile von der Bundespolitik aufgegriffen, stecken die Ansätze noch in den Kinderschuhen. Doch an dieser Frage, die das gesamte preisgünstige Wohnungsmarktsegment für Einheimische wie für Zuwanderer betrifft, wird sich entscheiden, ob soziale Spannungen zunehmen oder Aufnahme und Integration gelingen kann.

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