Bauwelt

Machbarkeitsmissbrauch

Ein Neubau des Gefäng­nisses Zürich steht schon lange zur Diskussion, eigentlich seit 1939, als der Kanton die Einrichtung übernahm. Ein prämiertes Projekt von Theo Hotz scheiterte 1980 aus politischen Gründen. Ein Wettbewerb besiegelt nun den Gefängnisbau.

Text: Adam, Hubertus, Zürich

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    1. Preis RW+ orientieren sich an der T-Form des Bestandsbaus. Die Jury lobt die Innenraumorganisation und die Ansiedlung der Gefängnishöfe, bemängelt aber den Außenauftritt des Gebäudes als zu abstrakt.
    Abb.: Verfasser

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    1. Preis RW+ orientieren sich an der T-Form des Bestandsbaus. Die Jury lobt die Innenraumorganisation und die Ansiedlung der Gefängnishöfe, bemängelt aber den Außenauftritt des Gebäudes als zu abstrakt.

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    2. Preis Kunz und Mösch setzen ebenfalls einen T-förmigen Ersatzbau. Im Eingangsbereich grenzen zwei Türme an, die eine sehr gute Erschließung ermöglichen. Auf dem Dach sind drei gefasste Höfe angeordnet, die belichtet, aber nicht wettergeschützt sind.
    Abb.: Verfasser

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    2. Preis Kunz und Mösch setzen ebenfalls einen T-förmigen Ersatzbau. Im Eingangsbereich grenzen zwei Türme an, die eine sehr gute Erschließung ermöglichen. Auf dem Dach sind drei gefasste Höfe angeordnet, die belichtet, aber nicht wettergeschützt sind.

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    3. Preis GNWA schlagen einen trichterförmigen Bau mit zwei abgerundeten Kanten vor. Der Bau ist Teil des Ensembles und gleichzeitig starker Solitär.
    Abb.: Verfasser

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    3. Preis GNWA schlagen einen trichterförmigen Bau mit zwei abgerundeten Kanten vor. Der Bau ist Teil des Ensembles und gleichzeitig starker Solitär.

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    4. Preis Waldrap schlagen einen fünfgeschossigen,
    eigenständigen Baukörper vor, den die Jury als „selbstbewusst platziert“ beschreibt. Die Metapher des Käfigs über dem Gefängnisgebäude empfindet sie
    als veraltet und nicht angemessen.
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    4. Preis Waldrap schlagen einen fünfgeschossigen,
    eigenständigen Baukörper vor, den die Jury als „selbstbewusst platziert“ beschreibt. Die Metapher des Käfigs über dem Gefängnisgebäude empfindet sie
    als veraltet und nicht angemessen.

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Machbarkeitsmissbrauch

Ein Neubau des Gefäng­nisses Zürich steht schon lange zur Diskussion, eigentlich seit 1939, als der Kanton die Einrichtung übernahm. Ein prämiertes Projekt von Theo Hotz scheiterte 1980 aus politischen Gründen. Ein Wettbewerb besiegelt nun den Gefängnisbau.

Text: Adam, Hubertus, Zürich

Die Bezirksanlage Zürich steht im Quartier Aussersihl und beansprucht ein ganzes, die Kanzlei­strasse übergreifendes Geviert. 1914–16 von Pfleghard & Haefeli, einem führenden ortsansässigen Architekturbüro errichtet, repräsentiert sie mit ihren verhalten neobarocken und neoklassizistischen Elementen und ihrer reichen Baudekoration den Reformstil des beginnenden 20. Jahrhunderts. Das Ensemble ist funktional klar gegliedert: Zur Badenerstrasse hin, also Richtung Süden, ist das Gericht angeordnet, den nördlichen Teil beansprucht die Staatsanwaltschaft. In diesen Bereich ist T-förmig das Untersuchungsgefängnis eingeschrieben. Mit seiner mittelbetonten Fassade zur durch das Gelände geführten Kanzleistrasse bildet es das Gegenüber zum Gerichtstrakt mit seinen hofseitig vorspringenden Sälen; die Zellen sind sämtlich zu den beiden innenliegenden Höfen orientiert. Durch einen Anfang der 1960er-Jahre errichteten Verbindungstrakt entlang der Rotwandstrasse wurde die zuvor an dieser Seite offene Gebäudestruktur geschlossen. Die Kanzleistrasse führt zwar weiterhin theoretisch durch den Komplex hindurch, doch sind die Durchfahrten aus Sicherheitsgründen vergittert. Bei einem Umbau in den 1990er-Jahren verschwand der gefängnistypische Lichthof mit seinen umlaufenen Galerien, sodass in der Mitte die nötigen Zusatzflächen geschaffen wurden; der Spazierhof ist seither auf das Dach verlegt.
Es stehen Zellen für 135 Männer und 18 Frauen zur Verfügung. Doch seit vor zwei Jahren das neue Polizei- und Justizzentrum (PJZ) mit seinen 231 Haftplätzen in Betrieb ist, gibt es für das Gefängnis im Bezirksgebäude eine neue Funktionszuschreibung: In Zukunft sollen hier 90 Männer in Untersuchungshaft untergebracht werden – also keine Frauen mehr und auch keine vorläufig festgenommenen Personen. Das, so die Behauptung des Kantons, sei im bestehenden Gebäude nicht umzusetzen. Die Zellen von 8,5 Quadratmetern entsprechen nicht der heutigen Norm von 12 Quadratmetern, und sie lassen sich auch nicht zu den im Sinne eines modernen Strafvollzugs geforderten Wohngruppen umbauen. Zudem mangelt es dem Zellenbau an allem, was heute als unabdingbar gilt: genügend Zusatzräume, zeitgemäße Sicherheitsfeatures, optimale Betriebs- und Infrastruktur.
Weil das Gebäude seit 1981 unter Denkmalschutz steht, wurde 2022 eine Teilentlassung des Gefängnisgebäudes aus dem Inventar durch­gesetzt. Damit wurde der Weg frei für den 2023 vom Kanton ausgelobten offenen, einstufigen Generalplanerwettbewerb. Die Möglichkeit, das detaillierte Raum- und Funktionsprogramm auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück unterzubringen, war zuvor mithilfe einer Machbarkeitsstudie des Büros Aschwanden Schürer nachgewiesen worden. Sie wurde allen 19 Teams zur Verfügung gestellt, weshalb auch die Verfasser der Studie zur Teilnahme zugelassen waren.
Am Siegerprojekt des Berliner Architekturbüros RW+ lobt die Jury den einfachen und zurückhaltenden Ansatz, die klare und wohltuende Hierarchie der Hofräume sowie die abstrakte und repetitive, mit Naturstein verkleidete und in Sockel, Fassade und Abschluss gegliederte Rasterfassade. Kritischer werden die in der Tat wenig inspirierenden Lochfassaden zu den Gefängnishöfen hin bewertet; sie seien unattraktiv und bedürften der Überarbeitung. Funktionalität, Flexibili­tät, Wirtschaftlichkeit, Anschluss an den im Vergleich zum Bestand minimal breiteren Neubau – alles mit geringen Abstrichen zum Wohlwollen der Jury. Im Grunde genommen hat sich das Architekturbüro aus Berlin an der T-förmigen Organisation des Bestandsgebäudes orientiert. Was auch angesichts der rigiden Vorgaben (Beibehaltung der Bauflucht zum Hof, keine Über­höhung gegenüber den Bestandsgebäuden, verbunden mit der geforderten Baumasse und der Belichtungsproblematik der Gefängnishöfe) kaum anders zu lösen war. Alle vorgeblichen Verstöße wurden von der Jury abgestraft.
Dass die käfigartige Umhüllung des Gefängnisses mit Drahtgitter (WALDRAP, 4. Rang) ein eher fragwürdiges Bild erzeugt, ist nachvollziehbar. Was aber spricht wirklich gegen die turm­artig akzentuierte und in der Mitte überhöhte Aluminiumfassade von Kunz und Mösch (2. Rang), außer dass sie fragwürdigen, da willkürlichen Festlegungen zuwiderläuft? Es ist schon absurd: Erst wird mit dem Abriss des alten Gefängnisses der maximale Eingriff legitimiert. Nur soll dieser möglichst unauffällig bleiben.
Aber richtig viel Spielraum bleibt eben nicht, wenn man nichts falsch machen will. Das eigenwilligste Projekt der fünf rangierten ist das in den oberen Geschossen freigestellte Volumen von GNWA (3. Rang), eine starke Figur mit konkav geschwungenen Fronten zu den Gefängnishöfen. Dass bei dem Gebäude zwischen repräsentativer Schaufront und Gefängnisseiten hinsichtlich der Fassadengliederung nicht differenziert wird und es allseitig wie ein Verwaltungsbau wirkt, stößt beim Beurteilungsgremium durchaus auf Akzeptanz. Und so sind es am Ende wieder Fragen der Details, Flexibilität, Funktionalität und Verbindung mit dem Bestand (was tun mit den nicht behandelten früheren Anschlussstellen?), welche die Abwertung begründen.
„Die Verfassenden enthalten sich der Stimme dazu, wie eine zeitgemäße und zukunftsfähige Gefängnisanlage an diesem Ort aussehen könnte.“ Dieses Verdikt der Jury gegenüber dem fünftplatzierten Projekt (Aschwander Schürer Architekten) ließe sich auch auf das erstplatzierte übertragen, das nicht zu überzeugen vermag. Ein pikantes, bislang wohl nicht beachtetes Detail hat nun die Zeitschrift Hochparterre enthüllt: Der siegreiche Entwurf von RW+ entspricht der Machbarkeitsstudie hinsichtlich Organisation (ausgreifendes Untergeschoss, Spazierhof auf dem Dach), Proportion und Grundriss nahezu eins zu eins, wie ein Vergleich des Planmaterials unmissverständlich vor Augen führt. Im Gespräch mit Hochparterre hat Daniel Haarmann von RW+ das auch unumwunden zugegeben.
Fragwürdig ist das Verhalten der Jury. Dass sie die Kopie nicht bemerkt hat, mag man nicht glauben. Dass sie sie für nicht der Rede wert hielt, ebenfalls nicht. Wie auch immer: Wenn Machbarkeitsstudien die Konsequenz haben, dass gewinnt, wer sie mit Copy-Paste in den eigenen Entwurf verwandelt und noch etwas architektonisch aufmotzt, dann kann man eigentlich auf einen Wettbewerb verzichten.
Was lässt sich daraus lernen? Zunächst können Machbarkeitsstudien in die Ausschreibung einfließen und der Bauherrschaft zur Verfü­-gung stehen, sollten aber nicht den Teilnehmenden ausgehändigt werden. Weiter werden mehr zweistufige Verfahren mit einer ersten niedrigschwelligen und offeneren Ideenphase benötigt.
Ausschreibungen müssen zudem so formu­liert werden, dass Spielräume bleiben und auch unerwartete Lösungen reale Chancen haben. Allgemein also: Mehr Risikobereitschaft! Selbst bei der Planung eines Gefängnisses.
Offener Realisierungswettbewerb
1. Preis
(CHF 80.000) RW+ Gesellschaft von Architekten; Hartwich Bernhardt Ingenieure, alle Berlin
2. Preis (CHF 70.000) Kunz und Mösch; Ulaga Weiss, beide Basel
3. Preis (CHF 60.000) GNWA – Gonzalo Neri & Weck, Zürich; Muttoni et Fernández, Ecublens (CH)
4. Preis (CHF 30.000) Waldrap; Lüchinger+Meyer Bau­in­genieure; beide Zürich; ryffel+ryffel, Uster
5. Preis (CHF 20.000) Aschwanden Schürer Architekten, Synaxis, beide Zürich
Auslober
Kanton Zürich
Fachpreisgericht
Clea Gross, Pascale Guignard, Michael Künzle, Roger Strub, David Vogt (Vorsitz)
Verfahrensbetreuung
planzeit, Zürich

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