Rückkehr in den Alltag
Den internationalen Wettbewerb zum Umbau des „Hitler-Hauses“ im österreichischen Braunau am Inn haben die Vorarlberger Architekten Marte.Marte mit einem sensiblen Entwurf gewonnen.
Text: Stock, Wolfgang Jean, München
Rückkehr in den Alltag
Den internationalen Wettbewerb zum Umbau des „Hitler-Hauses“ im österreichischen Braunau am Inn haben die Vorarlberger Architekten Marte.Marte mit einem sensiblen Entwurf gewonnen.
Text: Stock, Wolfgang Jean, München
Die Kleinstadt Braunau am Inn, unmittelbar an der Grenze zu Niederbayern gelegen, ist auf ewig damit geschlagen, dass am Südrand ihrer denkmalgeschützten Altstadt das Geburtshaus von Adolf Hitler steht. Zwar zog seine Familie schon drei Jahre später nach Passau, doch den historischen Stempel wird Braunau nicht los. Jetzt, nach der Verkündung des Siegers im Wettbewerb zur Umgestaltung des Gebäudes Anfang Juni, ist die Bezirksstadt wieder international in die Schlagzeilen geraten. Dabei werden auch kräftige Worte geführt. Im „Baunetz“ etwa lesen wir, dass das Haus eine „Pilgerstätte für Neonazis“ sei. Auch um diese Behauptung zu überprüfen, reise ich an Ort und Stelle. Beim Tourismusverein wie im Parteibüro der Sozialdemokraten ist zu hören, dass es nach wie vor Ewiggestrige gebe, doch von einer Pilgerstätte könne keine Rede sein. Bei den weiteren Recherchen stellt sich heraus, dass sich in Braunau die aktuelle Diskussion um die Zukunft des „Hitler-Hauses“ weniger um die Architektur dreht als um grundsätzliche Fragen von Geschichte und Politik. Zwei Gruppen stehen sich gegenüber: Die Pragmatiker um den Bürgermeister Johannes Waidbacher (ÖVP) wollen die „Wunde“ endlich schließen, während die linken politischen Kräfte sowie Aktivisten für Zeitgeschichte mit dem ganzen Verfahren unzufrieden sind.
Vor zwei Jahren wurde in der StadtBauwelt das umstrittene Haus als „unschuldig“ bezeichnet (Bauwelt 13.2018). Das stimmt, weil es weder ein Nazi-Gebäude ist noch ein so genannter Täter-Ort. Gleichwohl ist es im kollektiven Gedächtnis mit dem Namen des Tyrannen verbunden. Braunau hat lange gebraucht, um sich zu diesem Teil seiner Geschichte zu bekennen. Das öffentlich wirksame Zeichen war 1989 die Aufstellung eines Mahnsteins vor dem Gebäude mit der Inschrift „Für Frieden, Freiheit und Demokratie – Nie wieder Faschismus – Millionen Tote mahnen“. Dieses Mahnmal wird bleiben, nachdem zwischendurch, ausgelöst durch den Wettbewerb, eine Verlegung erwogen worden war. Hinter dem Stein erhebt sich die Fassade des dreigeschossigen Gebäudes, das Mitte des 18. Jahrhunderts durch die Zusammenlegung zweier Häuser entstanden war. Seine letzte Überformung erfuhr es nach dem „Anschluss“ Österreichs im Jahr 1938, als es von Reichsleiter Martin Bormann für die NSDAP erworben wurde. Der Plan der Nazis für eine „würdige Gedenkstätte“ wurde durch den Zweiten Weltkrieg vereitelt.
Nach dem Krieg diente das an die vorigen Eigentümer zurückgegebene Haus ganz unterschiedlichen Nutzungen: für Schulklassen, als Bank, als Volksbücherei und zuletzt als Behindertenwerkstätte. Weil die Eigentümerin das Gebäude nicht barrierefrei machen wollte, stand es seit 2011 leer. Darauf folgten verschiedene Überlegungen bis hin zum Abriss des Hauses (Bauwelt 31.2016). Zur Vorgeschichte des Architekturwettbewerbs gehört der Ende 2016 ergangene Beschluss des österreichischen Parlaments, das Gebäude durch Entschädigung zu enteignen und in staatlichen Besitz zu überführen. Aber was mit dem Haus anfangen? Nach langem Tauziehen entschied sich der Staat für den Umbau und die Erweiterung zu einer Polizeistation. Diese Festlegung rief die örtliche Opposition auf den Plan. Sie forderte, das Haus für soziale Zwecke zu nutzen oder einen Gedenkort einzurichten. Nun kann man über Alternativen trefflich streiten. Es überraschen freilich die bis auf den Tag erhobenen Einwände gegen die Polizei. Ist diese, rechtsstaatlich verfasst, nicht ein würdiger Gegenpol zur Willkür im NS-Regime? Die Ressentiments sind umso unverständlicher, als in der Jury unter Vorsitz von Robert Wimmer auch Wolfgang Lorch saß, der sich mit historisch belasteten Orten auskennt.
Neutralisierung versus Dämonisierung
Manchen politischen Übertreibungen leistet allerdings Vorschub, dass der Auslober eine „Neutralisierung“ des Ortes wünscht. Dies ist natürlich Unsinn, denn eine historische Belastung kann man nicht einfach wegbauen. Auf der anderen Seite sollte man sich vor einer Dämonisierung des Hauses hüten. Es kann in diesem Fall nur darum gehen, das Gebäude in den demokratischen Alltag zu integrieren, es sozusagen zu normalisieren, ohne seine Geschichte zu verschweigen. Darauf lässt das Ergebnis des EU-weiten, nicht offenen Wettbewerbs hoffen, dem ein Bewerbungsverfahren vorausging. Zwölf Teilnehmer stellten sich der Konkurrenz, aus der die Architekten Marte.Marte einstimmig als Gewinner hervorgingen. Schon der ausführliche Text zu ihrem Entwurf zeigt, wie sorgfältig sich die Vorarlberger mit Geschichte und Gegenwart der „Salzburger Vorstadt 15“ (so die sachliche Bezeichnung des Geburtshauses) vertraut gemacht haben.
Ihr Ausgangspunkt war das alte Braunauer Bürgerhaus, das sich auf einer ebenso schmalen wie langen Parzelle in Vorder- und Hinterhaus gliedert. Typisch ist deren Verbindung durch einen Seitenflur, teilweise in offenen Arkaden. Diese Typologie denkt der Entwurf von Marte.Marte weiter: Zur Straße hin zeigen sich unter Bezug auf die Geschichte wieder zwei giebelständige Häuser, in der Tiefe der Parzelle stehen zwei analog gestaltete Hinterhäuser, alle verbunden durch einen nördlichen Seitenflur und jeweils getrennt durch zwei begrünte Höfe. Für das südliche Grundstück, derzeit ein öder Parkplatz, schlagen die Architekten eine hügelige Grünfläche mit einem „Schatten spendenden Baumfeld“ vor. Ihr Vorschlag wurde vom Preisgericht besonders für die stadträumliche Gliederung, seine Funktionalität, die schmucklose Gestaltung und die Bearbeitung des Freiraums gelobt.
Doch ausgerechnet dieser sensible Entwurf, der Favorit auch Braunauer Architekten, erntete eine wütende Attacke. In der Lokalausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“ warf der emeritierte Linzer Sozialhistoriker Roman Sandgruber den Architekten vor, sie würden „einen Anklang an ein altdeutsches Feeling“ herstellen, was „fatal an das Dritte Reich“ erinnere. Der sachlich unbegründete, somit ungeheuerliche Angriff unter dem Titel „Hitler hätte sicher Freude gehabt“ zeigt wieder einmal in aller Deutlichkeit, wie maßlos und zugleich bar jeder Kenntnis von architektonischen Laien bei solchen Themen geurteilt wird. Sandgrubers Vorwurf hätte auch den anderen Preisträgern gelten können, die sich ebenfalls um ein qualitätvolles Bauen im Bestand bemüht haben. Unter dem fragwürdigen Motto „Nach Regen kommt Sonnenschein!“ schlagen die TP3 Architekten (2. Preis) ein gegliedertes Ensemble auf einem durchgehenden Sockel vor, den die Jury ebenso ablehnte wie die „semimodern“ umgestaltete Bestandsfassade. Beim Entwurf der Kassarnig ZT (3. Preis) bemängelte das Preisgericht die „wenig authentischen“ Giebelwände zur Straße sowie die Einbindung der Baumasse in die Umgebung.
Keine Rücksicht auf die Auslobung nimmt das Projekt der Arbeitsgemeinschaft von Kabe Architekten (Wien) und Springer Architekten (Berlin). Sie möchten die Fenster des Geburtshauses zubetonieren, seine Kubatur mit Erde auffüllen und anstelle eines Dachs ein Wäldchen anlegen, während die Polizeistation in einem separaten Hinterhaus unterkommen soll. Es würde ein Denkmal entstehen, was der Ausschreibung widerspricht. Laut Protokoll führte die Jury eine kontroverse Diskussion – der schließlich vergebene Sonderpreis an das Kuriosum ist wohl Ausdruck von Verlegenheit. Mittlerweile plagen die Braunauer andere Sorgen: Der Lokalzeitung entnehmen wir, dass sie um die Parkplätze beim Supermarkt kämpfen wollen. Viele werden wegfallen, wenn 2023 das „Hitler-Haus“ für fünf Millionen Euro umgebaut und erweitert sein wird.
Vor zwei Jahren wurde in der StadtBauwelt das umstrittene Haus als „unschuldig“ bezeichnet (Bauwelt 13.2018). Das stimmt, weil es weder ein Nazi-Gebäude ist noch ein so genannter Täter-Ort. Gleichwohl ist es im kollektiven Gedächtnis mit dem Namen des Tyrannen verbunden. Braunau hat lange gebraucht, um sich zu diesem Teil seiner Geschichte zu bekennen. Das öffentlich wirksame Zeichen war 1989 die Aufstellung eines Mahnsteins vor dem Gebäude mit der Inschrift „Für Frieden, Freiheit und Demokratie – Nie wieder Faschismus – Millionen Tote mahnen“. Dieses Mahnmal wird bleiben, nachdem zwischendurch, ausgelöst durch den Wettbewerb, eine Verlegung erwogen worden war. Hinter dem Stein erhebt sich die Fassade des dreigeschossigen Gebäudes, das Mitte des 18. Jahrhunderts durch die Zusammenlegung zweier Häuser entstanden war. Seine letzte Überformung erfuhr es nach dem „Anschluss“ Österreichs im Jahr 1938, als es von Reichsleiter Martin Bormann für die NSDAP erworben wurde. Der Plan der Nazis für eine „würdige Gedenkstätte“ wurde durch den Zweiten Weltkrieg vereitelt.
Nach dem Krieg diente das an die vorigen Eigentümer zurückgegebene Haus ganz unterschiedlichen Nutzungen: für Schulklassen, als Bank, als Volksbücherei und zuletzt als Behindertenwerkstätte. Weil die Eigentümerin das Gebäude nicht barrierefrei machen wollte, stand es seit 2011 leer. Darauf folgten verschiedene Überlegungen bis hin zum Abriss des Hauses (Bauwelt 31.2016). Zur Vorgeschichte des Architekturwettbewerbs gehört der Ende 2016 ergangene Beschluss des österreichischen Parlaments, das Gebäude durch Entschädigung zu enteignen und in staatlichen Besitz zu überführen. Aber was mit dem Haus anfangen? Nach langem Tauziehen entschied sich der Staat für den Umbau und die Erweiterung zu einer Polizeistation. Diese Festlegung rief die örtliche Opposition auf den Plan. Sie forderte, das Haus für soziale Zwecke zu nutzen oder einen Gedenkort einzurichten. Nun kann man über Alternativen trefflich streiten. Es überraschen freilich die bis auf den Tag erhobenen Einwände gegen die Polizei. Ist diese, rechtsstaatlich verfasst, nicht ein würdiger Gegenpol zur Willkür im NS-Regime? Die Ressentiments sind umso unverständlicher, als in der Jury unter Vorsitz von Robert Wimmer auch Wolfgang Lorch saß, der sich mit historisch belasteten Orten auskennt.
Neutralisierung versus Dämonisierung
Manchen politischen Übertreibungen leistet allerdings Vorschub, dass der Auslober eine „Neutralisierung“ des Ortes wünscht. Dies ist natürlich Unsinn, denn eine historische Belastung kann man nicht einfach wegbauen. Auf der anderen Seite sollte man sich vor einer Dämonisierung des Hauses hüten. Es kann in diesem Fall nur darum gehen, das Gebäude in den demokratischen Alltag zu integrieren, es sozusagen zu normalisieren, ohne seine Geschichte zu verschweigen. Darauf lässt das Ergebnis des EU-weiten, nicht offenen Wettbewerbs hoffen, dem ein Bewerbungsverfahren vorausging. Zwölf Teilnehmer stellten sich der Konkurrenz, aus der die Architekten Marte.Marte einstimmig als Gewinner hervorgingen. Schon der ausführliche Text zu ihrem Entwurf zeigt, wie sorgfältig sich die Vorarlberger mit Geschichte und Gegenwart der „Salzburger Vorstadt 15“ (so die sachliche Bezeichnung des Geburtshauses) vertraut gemacht haben.
Ihr Ausgangspunkt war das alte Braunauer Bürgerhaus, das sich auf einer ebenso schmalen wie langen Parzelle in Vorder- und Hinterhaus gliedert. Typisch ist deren Verbindung durch einen Seitenflur, teilweise in offenen Arkaden. Diese Typologie denkt der Entwurf von Marte.Marte weiter: Zur Straße hin zeigen sich unter Bezug auf die Geschichte wieder zwei giebelständige Häuser, in der Tiefe der Parzelle stehen zwei analog gestaltete Hinterhäuser, alle verbunden durch einen nördlichen Seitenflur und jeweils getrennt durch zwei begrünte Höfe. Für das südliche Grundstück, derzeit ein öder Parkplatz, schlagen die Architekten eine hügelige Grünfläche mit einem „Schatten spendenden Baumfeld“ vor. Ihr Vorschlag wurde vom Preisgericht besonders für die stadträumliche Gliederung, seine Funktionalität, die schmucklose Gestaltung und die Bearbeitung des Freiraums gelobt.
Doch ausgerechnet dieser sensible Entwurf, der Favorit auch Braunauer Architekten, erntete eine wütende Attacke. In der Lokalausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“ warf der emeritierte Linzer Sozialhistoriker Roman Sandgruber den Architekten vor, sie würden „einen Anklang an ein altdeutsches Feeling“ herstellen, was „fatal an das Dritte Reich“ erinnere. Der sachlich unbegründete, somit ungeheuerliche Angriff unter dem Titel „Hitler hätte sicher Freude gehabt“ zeigt wieder einmal in aller Deutlichkeit, wie maßlos und zugleich bar jeder Kenntnis von architektonischen Laien bei solchen Themen geurteilt wird. Sandgrubers Vorwurf hätte auch den anderen Preisträgern gelten können, die sich ebenfalls um ein qualitätvolles Bauen im Bestand bemüht haben. Unter dem fragwürdigen Motto „Nach Regen kommt Sonnenschein!“ schlagen die TP3 Architekten (2. Preis) ein gegliedertes Ensemble auf einem durchgehenden Sockel vor, den die Jury ebenso ablehnte wie die „semimodern“ umgestaltete Bestandsfassade. Beim Entwurf der Kassarnig ZT (3. Preis) bemängelte das Preisgericht die „wenig authentischen“ Giebelwände zur Straße sowie die Einbindung der Baumasse in die Umgebung.
Keine Rücksicht auf die Auslobung nimmt das Projekt der Arbeitsgemeinschaft von Kabe Architekten (Wien) und Springer Architekten (Berlin). Sie möchten die Fenster des Geburtshauses zubetonieren, seine Kubatur mit Erde auffüllen und anstelle eines Dachs ein Wäldchen anlegen, während die Polizeistation in einem separaten Hinterhaus unterkommen soll. Es würde ein Denkmal entstehen, was der Ausschreibung widerspricht. Laut Protokoll führte die Jury eine kontroverse Diskussion – der schließlich vergebene Sonderpreis an das Kuriosum ist wohl Ausdruck von Verlegenheit. Mittlerweile plagen die Braunauer andere Sorgen: Der Lokalzeitung entnehmen wir, dass sie um die Parkplätze beim Supermarkt kämpfen wollen. Viele werden wegfallen, wenn 2023 das „Hitler-Haus“ für fünf Millionen Euro umgebaut und erweitert sein wird.
EU-weiter, nicht offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
1. Preis (13.500 Euro) Marte.Marte Architekten, Feldkirch
2. Preis (11.000 Euro) TP3 Architekten, Linz
3. Preis (8200 Euro) Kassarnig ZT GmbH, Graz
Sonderpreis im Rahmen einer Anerkennung (4100 Euro) Arge KABE, Wien/Springer, Berlin Anerkennung (4100 Euro) Architekt Knauer, Wien
Anerkennung (4100 Euro) PLOV Architekten T GmbH/Franz Denk, beide Wien
Jury
Robert Wimmer (Vorsitz), Alfred Berger, Wolfgang Lorch, Bernd Wiltschek
Wettbewerbsbetreuung
undarchitektur, Innsbruck Auslober Bundesministerium für Inneres, Wien, vertreten durch die Bundesimmobiliengesellschaft, Wien
1. Preis (13.500 Euro) Marte.Marte Architekten, Feldkirch
2. Preis (11.000 Euro) TP3 Architekten, Linz
3. Preis (8200 Euro) Kassarnig ZT GmbH, Graz
Sonderpreis im Rahmen einer Anerkennung (4100 Euro) Arge KABE, Wien/Springer, Berlin Anerkennung (4100 Euro) Architekt Knauer, Wien
Anerkennung (4100 Euro) PLOV Architekten T GmbH/Franz Denk, beide Wien
Jury
Robert Wimmer (Vorsitz), Alfred Berger, Wolfgang Lorch, Bernd Wiltschek
Wettbewerbsbetreuung
undarchitektur, Innsbruck Auslober Bundesministerium für Inneres, Wien, vertreten durch die Bundesimmobiliengesellschaft, Wien
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