Bauwelt

Pfälzer Denkmal-Fall

Derzeit läuft der Abbruch der Sanitäts- und Feuerwache in Kaiserslautern. Dass der Bau von Hermann Hussong verschwindet, ist fragwürdigen Verqui­ckungen in den Behörden von Stadt und Denkmalpflege geschuldet.

Text: Jäger, Frank Peter, Berlin

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Covid-konforme Menschenkette gegen den weiteren Abriss der „Sanitätskolonne“in Kaiserslautern Ende März.
Foto: Benedikt Baumann

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Covid-konforme Menschenkette gegen den weiteren Abriss der „Sanitätskolonne“in Kaiserslautern Ende März.

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Pfälzer Denkmal-Fall

Derzeit läuft der Abbruch der Sanitäts- und Feuerwache in Kaiserslautern. Dass der Bau von Hermann Hussong verschwindet, ist fragwürdigen Verqui­ckungen in den Behörden von Stadt und Denkmalpflege geschuldet.

Text: Jäger, Frank Peter, Berlin

Leider doch kein Happy End in Kaiserslautern. Das Ringen um die historische Sanitäts- und Feuerwache hatte alle Zutaten eines packenden (Denkmal-)Krimis, einschließlich Spannungsbogen: Ende März – der Abriss von Nebengebäuden lief bereits – sah es für einen Moment so aus, als könne der bauhistorisch wertvollere Teil des zwischen 1912 und 1927 von Hermann Hussong errichteten Bauwerks doch noch gerettet werden. Von 1909 bis 1933 als Oberbaudirektor tätig, etablierte Hussong in Kaiserslautern eine zurückhaltende, von organischen Formen bestimmte Spiel­art des Neuen Bauens. Mehr als ein Dutzend stadtbildprägende Bauwerke stammen aus seiner Hand. Fast alle stehen sie unter Denkmalschutz – bis auf besagtes Rotkreuzgebäude, das zugleich Hussongs Kaiserslauterner Erstling ist. In der 1996 durchgeführten Denkmalinventarisation fehlt es; vermutlich, weil es nicht in städtischem Eigentum ist.
Ältester Teil der in mehreren Phasen entstandenen „Sanitätskolonne“, wie das Ensemble im Volksmund hieß, war das 1912 errichtete Hauptgebäude mit seiner symmetrischen Fassade, das Satteldach bekrönt von einem markanten Turmaufbau. Rechts davon befand sich ein späterer Erweiterungsbau, zur Linken ein neusachlich geprägter Schlauchturm für die 1927 angefügte Feuerwache, rückwärtig angrenzend deren Wagen­halle. Während das Hauptgebäude mit seinen Fenstergewänden und dem Bau­schmuck aus rotem Sandstein eine Verbindung von Heimatstil und Frühmoderne zeigt, war der Architekt mit der gut ein Jahrzehnt später angefügten Feuerwache in der neuen Sachlichkeit angekommen.
Die Anlage ist zudem ein stadthistorischer Kristallisationspunkt; so startete von hier 1923 eine Wagenkolonne mit Deutschen, die der französisch besetzten Stadt verwiesen wurden. Im November 1938 war es Sammelpunkt für die ersten Deportationen jüdischer Bürger.

Wie kam es zu seinem Verlust?

Im Jahr 2016 beantragt das örtliche DRK als Besitzer der Liegenschaft eine B-Plan-Änderung, die zügig erfolgt. Ein örtlicher Immobilienunternehmer plant, ein Ensemble mehrgeschossiger Eigentumswohnungen zu errichten; seitens des DRK ist von gehobenen Seniorenwohnungen die Rede. In dieses Verfahren ist die Generaldirektion kulturelles Erbe (GDKE; oberste Denkmalbehörde Rheinland-Pfalz) zwar einbezogen, allerdings lediglich wegen des Umgebungsschutzes für ein benachbartes Baudenkmal. 2019 stellt das DRK Anträge für den Abriss der Hussong-Bauten und eine neue Wohnbebauung. Diesen wird stattgegeben, mit der Auflage, ein externes Fachgutachten zum Denkmalwert zu beauftragen. Der Verband macht heute geltend, keine der Behörden habe auf die Denkmalwürdigkeit hin­gewiesen. Das externe Gutachten rät jedoch mindestens zur Bergung des Fassadenschmucks.
Pikant ist, dass OB Weichel, der die städtische Bauverwaltung sowie die ihr nachgeordnete Untere Denkmalbehörde leitet, zugleich Präsident des DRK-Ortsverbands ist. So stellte er Bau- und Abrissantrag also im Prinzip an sich selbst. Als der Abriss der flankierenden Nebengebäude bereits im Gange ist, wird die Öffentlichkeit aufmerksam. Einer Gruppe von circa 50 Architekturenthusiasten, unter ihnen Matthias Schirren, der an der örtlichen Universität Geschichte und Theorie der Architektur lehrt, gelingt es, ihrem Anliegen medial Gehör zu verschaffen. Der Stadtrat tagt außerordentlich. Schließlich fehlt eine Stimme für den Abrissstopp.
Der Streit zwischen Abrissgegnern und OB Weichel drehte sich vor allem um die Frage, ob dieser wusste, dass hier ein Hussong-Bau zur Disposition steht. Schirren betont, dass dies aus den vorliegenden Unterlagen zweifelsfrei hervorgehe. Der fehlende Denkmalstatus wäre somit in erster Linie eine Inventarisierungslücke der GDKE. Von Rechts wegen ist Weichel und seiner Behörde nicht beizukommen. Doch einige Anzeichen deuten darauf hin, dass Druck ausgeübt wurde auf die Mitarbeiter des städtischen Denkmalamtes; und dass die Verantwortlichen einfach darauf spekulierten, der bauhistorische Wert würde nicht oder erst zu spät bemerkt werden.

Was für Schlüsse sind aus diesem Fall zu ziehen?

Wie handlungsfähig sind die Denkmalverantwortlichen, wenn sie dem städtischen Bau- und Planungsressort unterstehen? Konflikte zwischen den Gestaltungsambitionen von Baupolitikern und den tendenziell „bremsenden“ Denkmalpflegern scheinen programmiert.
Eine Anfrage bei drei Leitern Unterer Denkmalbehörden liefert gegenteilige Statements: Die Ansiedlung der örtlichen Denkmalbehörde bei der Bauverwaltung sei geradezu die Voraussetzung für ihre frühe und gleichberechtigte Einbindung in Entscheidungsprozesse, erklärt etwa Katrin Wittaus Brandenburg an der Havel. Die Nähe und Vernetzung mit den anderen Ressorts stärke ihre Position. Ein Fachkollege aus einer ostdeutschen Großstadt sagt: „Wenn wieder ein Denkmal verloren geht, wie in Kaiserslautern, sind am Ende wir bei der Unteren Denkmalbehörde die Gelackmeierten; der schwarze Peter liegt immer bei uns.“ Bei jungen Denkmalen, etwa der Postmoderne, könne er einen derartigen Fall noch nachvollziehen. Wenn im Denkmalinventar jedoch frühmoderne und neusachliche Bauten nicht nachgeführt würden, sieht er das Versäumnis klar auf Landesebene. Im Prinzip gilt das auch in Rheinland-Pfalz. Doch sind die Unteren Denkmalbehörden hier gehalten, der GDKE zuzuarbeiten, auch mit Inventarisierungsvorschlägen.
Alles klar geregelt also – im Prinzip. Nur allerorten etwas anders. Blicken die Verantwortlichen da selbst noch durch? Der Fall der Sanitätskolon­ne wirft die Frage auf, wie zweckmäßig das dreistufige System deutscher Denkmalbehörden ist. Wie steht es um den Informationsfluss zwischen den Ebenen? Wie eng und kontinuierlich ist ihr Austausch? Was nützt die Autorität einer Landesdenkmalbehörde, wenn die Kollegen auf der kommunalen Ebene einen Maulkorb verpasst bekommen? Sicher ist: Denkmalpfleger, die „im stillen Kämmerlein“ agieren, sind isoliert und manipulierbar. Sie brauchen Partner, die politisch Partei ergreifen können. Für eine erfolgreiche Denkmalpolitik ist der frühe und kontinuierliche Einbezug der Öffentlichkeit lebensnotwendig. Denn in Kaiserslautern war eben diese Öffentlichkeit auf bestem Wege, zu retten, was die behördliche Denkmalpflege versäumt hatte. Deshalb ist etwa die Idee des Berliner Landesdenkmalamtes, mit einer Veranstaltungsreihe zum Thema junge Denkmale gezielt Öffentlichkeit für diese herzustellen, goldrichtig.

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