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Asyl in Deutschland

Infografiken von Deniz Keskin

Text: Friederike Meyer

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    Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a GG)
    Flüchtlingsschutz: Ein Ausländer ist Flüchtling, wenn er wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität,
    politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird (§ 3,1 AsylVfG).
    Subsidärer Schutz: Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn ihm in seinem Herkunftsland Schaden droht durch: Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Bestrafung, Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts (§ 4, 1 AsylVfG).
    Grafik: Deniz Keskin

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    Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a GG)
    Flüchtlingsschutz: Ein Ausländer ist Flüchtling, wenn er wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität,
    politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird (§ 3,1 AsylVfG).
    Subsidärer Schutz: Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn ihm in seinem Herkunftsland Schaden droht durch: Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Bestrafung, Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts (§ 4, 1 AsylVfG).

    Grafik: Deniz Keskin

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Rubriken Neue Haymat

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