Bauwelt

Ganz unverbindlich

Nils Ballhausen will bei seiner nächsten Erkältung die Ärzteschaft der Region Berlin/Brandenburg zur Interessensbekundung einladen

Text: Ballhausen, Nils, Berlin

Eventteaser Image
  • Social Media Items Social Media Items

Nils Ballhausen will bei seiner nächsten Erkältung die Ärzteschaft der Region Berlin/Brandenburg zur Interessensbekundung einladen

  • Social Media Items Social Media Items
Nils Ballhausen will bei seiner nächsten Erkältung die Ärzteschaft der Region Berlin/Brandenburg zur Interessensbekundung einladen


Ganz unverbindlich

Nils Ballhausen will bei seiner nächsten Erkältung die Ärzteschaft der Region Berlin/Brandenburg zur Interessensbekundung einladen

Text: Ballhausen, Nils, Berlin

Architekt K. hat eine E-Mail erhalten. Darin wird er zur Abgabe einer Interessensbekundung eingeladen. Es geht um ein Grundstück in Wiesbaden, das mit einem teilsanierten Einfamilienhaus bebaut ist und in Kürze zum Kauf angeboten werden soll. Der Absender lädt – im Auftrag des Grundstückseigentümers – Architekten aus der Region zu einem offenen Bieterverfahren ein. Formlose Antwort per E-Mail genügt, danach werde ein Exposé versendet, in dem die Rahmenbedingungen des Grundstücks sowie die Teilnahmebedingungen zum Verfahren dargelegt sind. Freundliche Grüße.
Architekt K. antwortet wie folgt: „Ich bin Architekt in F. und habe noch Kapazitäten frei. Würden Sie eventuell auch ein Bewerbungsverfahren für Bauherren durchführen? In dem Sinne, dass sich Bauherren mit interessanten Vorhaben und guten Honorarangeboten bei mir bewerben würden? Für die interessantesten Projekte mit den besten Honorarangeboten würde ich dann eventuell gerne tätig werden, nach Prüfung der Eignung der Bauherren für eine erfreuliche Zusammenarbeit. Die Teilnahmebedingungen für die Bauherren (Bankauskünfte, Nachweis des kulturellen Niveaus, Referenzen über erfolgreiche Formulierung von Raum- und Bauprogrammen usw.) müssten wir noch abstimmen. Ihrem Angebot für die Durchführung eines entsprechenden Interessensbekundungsverfahrens sehe ich gespannt entgegen. Mit freundlichen Grüßen.“
Der Vermittler reagiert darauf höflich und
verständnisvoll: „Ich möchte weder Ihre Berufsehre verletzen noch dazu aufrufen, bewährte Kommunikations- und Abstimmungswege zwischen Architekten und Bauherren zu verlassen.“ Zum Hintergrund seiner Anfrage erläutert er: „Der Eigentümer möchte sein Grundstück verkaufen und dabei nicht den üblichen Weg über Makler einschlagen. Vielleicht gibt es ein Architekturbüro, das einen potenziellen Käufer und Bauherren kennt oder bereits zu seinen Kunden zählt. Im Idealfall kommt der Bauherr zum angemessenen Preis zu (s)einem Grundstück, der Architekt an einen hoffentlich interessanten Auftrag und der Verkäufer ohne Provisionsleistung an sein Geld.“ Mit freundlichen Grüßen.

0 Kommentare


loading
x
loading

26.2024

Das aktuelle Heft

Bauwelt Newsletter

Das Wichtigste der Woche. Dazu: aktuelle Jobangebote, Auslobungen und Termine. Immer freitags – kostenlos und jederzeit wieder kündbar.