Bauwelt

Dieser Ort verdient Gestaltung

Wann kommt der versprochene Wett­bewerb für das Areal am Berliner Checkpoint Charlie?

Text: Flierl, Thomas, Berlin; Keilhacker, Theresa, Berlin Sommer, Christoph, Berlin

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Was zu befürchten wäre: das maximale Bauvolumen am Checkpoint Charlie nach dem Bebauungsplan.
Bild: Loomilux

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Was zu befürchten wäre: das maximale Bauvolumen am Checkpoint Charlie nach dem Bebauungsplan.

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Dieser Ort verdient Gestaltung

Wann kommt der versprochene Wett­bewerb für das Areal am Berliner Checkpoint Charlie?

Text: Flierl, Thomas, Berlin; Keilhacker, Theresa, Berlin Sommer, Christoph, Berlin

Investoreninteresse an den verbliebenen Freiflächen der ehemaligen Berliner Grenzübergangsstelle Friedrichstraße/Zimmerstraße war bisher eher flüchtig. Doch diesmal könnte es konkret werden, auch deshalb, weil es seit 2020 einen B-Plan für diesen Geschichtsort gibt. Zuletzt zeigte sich das Immobilienunternehmen Gold.Stein interessiert; Geschäftsführer Ellenberger berichtete der B.Z. vom 6. Oktober 2021, dass es ihm „nie schnell genug gehen“ könne. In der Causa Checkpoint Charlie ist Geschwindigkeit ein Anspruch, der stutzig macht. Vielleicht rührt der Mut zur Eile aber daher, dass bereits hinter den Kulissen über die weitere Gestaltung des Ortes verhandelt wird – obgleich die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Ber­liner Regierung versprach, dass „das diskursive Verfahren für die Gestaltung des Checkpoint Charlie fortgeführt“ wird.
Zur Erinnerung: Noch 2016 kursierten unter Bausenator Andreas Geisel Pläne für ein Hardrock-Hotel am Checkpoint Charlie; alles schien auf eine Genehmigung nach § 34 des Baugesetzbuchs hinauszulaufen. Wegen städtebaulicher und denkmalpflegerischer Einwände intervenierte die damals neue Senatorin Katrin Lompscher und bestand auf einen Bebauungsplan, der Interessenabwägung und Partizipation ermöglichte. Es wurden verschiedene Formate aufgesetzt, mit Fachleuten sowie mit aufsuchender Beteiligung, also der direkten Befragung von Anrainern und Anwohnern. Ein vom Investor Trockland in Kooperation mit der Verwaltung durchgedrücktes städtebauliches Workshopverfahren brachte 2018 jedoch keinen überzeugenden Entwurf hervor, der die Stadt für eine massive GFZ-Erhöhung begeistert hätte. Stattdessen wurde im Parlament ein B-Plan verabschiedet, der wichtige gestalterische Eckpunkte festsetzte.
Unter Ausschluss jeglicher Hotelnutzungen und von Hochhäusern soll nun auf der Westseite der Friedrichstraße ein öffentlicher Stadtplatz entstehen mit weitgehend freiem Blick auf die Brandwände. Die Wände stehen auch deshalb unter Denkmalschutz, weil sie einen städtebaulichen Bruch markieren, der die Geschichte der Friedrichstadt, die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs, aber auch die Dimensionen der ehemaligen Grenzübergangstelle im Stadtraum lesbar hält. Auf dem Ostgrundstück wurde eine Gemeinbedarfsfläche gesichert, auf der ein Museum mit Vorplatz entstehen soll (siehe Visualisierung). Die detaillierte Anordnung des Museums sowie eines Vorplatzes und deren Gestaltung sollen ebenso wie die Gestaltung des westlichen Stadtplatzes in einem Wettbewerb konkretisiert werden, so die Festsetzungsbegründung zum B-Plan.
Welchen Gestaltungsanspruch erhebt nun der neue Senat an das Stück Stadt, das hier entstehen könnte? Wie wird das öffentliche Interesse definiert und durchgesetzt? Schließlich geht es darum, dass an der ehemaligen Grenzübergangsstelle ein möglichst interessanter Ort des Informierens und Erinnerns, des Tourismus und städtischen Alltags entsteht. Kein Zweifel: Es handelt sich um einen der letzten innerstädtischen Freiräume Berlins. Hier wie nirgendwo kristallisieren sich Möglichkeiten und Risiken, wenn es darauf ankommt, den bedeutsamen Ort zu gestalten. Stadt- und Tourismusentwicklung, Erinnerungskultur- und Geschichtspolitik, und nicht zuletzt die Verkehrspolitik sind aufgerufen, diese Herausforderung anzugehen.
Wenn B-Plan und Koalitionsvereinbarung gelten, bedarf es nun der Entwicklung einer integralen Idee für den Checkpoint Charlie – als Vorgabe für den angekündigten Gestaltungswettbewerb. Abgesehen vom Stadtentwicklungsressort ist die Berliner Politik bislang nur verhalten als Ermöglicher einer solchen Ideenfindung aufgetreten. Die Kulturverwaltung scheint den Fall weitgehend der Stiftung Berliner Mauer zu überlassen. Dort meint man: Je mehr Museum, desto besser – aber durch einen privaten Investor errichtet? Bei Begrenzung der GFZ kann das nur zu Lasten des öffentlichen Raums und durch Überbauung der charakteristischen Topographie des Ortes gehen, die in hohem Maß den Denkmalwert verkörpert. Die Verkehrsverwaltung hat die Chance, die „Flaniermeile Friedrichstraße“ mit einer Entschleunigung an der ehemaligen Sektorengrenze zu verbinden, noch nicht systematisch erkannt. Das Tourismus-Ressort könnte beispielhaft zeigen, wie Erlebnisraumgestaltung mit einer Wiedergewinnung von Stadt einhergeht statt Themenparks als exterritoriale Gebiete zu implantieren. Schließlich muss die Finanzpolitik mit ins Boot. Die öffentlichen Interessen können nur dann sinnvoll ausgeglichen werden, wenn die öffentlichen Flächen auch in der Hand des Landes Berlin sind. Investor Trockland versprach den Bau eines „Museums des Kalten Krieges“ im Untergeschoss des eigenen Hotels und durfte so auf eine hohe Baumasse hoffen. Möge der neue Investor einen guten Städtebau nach den Vorgaben des B-Plans mit seinen reduzierten Baumassen liefern – die öffentlichen Aufgaben (Stadtplatz, Informationsstelle, Museum, Verkehrs- und Tourismuskonzept) sollten öffentliche Aufgaben bleiben.
In Anbetracht des disparaten politisch-administrativen Interesses am Checkpoint Charlie ruht die Hoffnung auf der Integrationskraft der neu sortierten Rot-Grün-Roten Koalition. Es ist an ihr, sich im Schulterschluss mit dem Bund für einen bürgernahen Geschichtsort einzusetzen und eine Ideenfindung darüber zu ermöglichen, wie das Neben- und Miteinander von Geschichte, Tourismus und städtischem Alltag zukunftsweisend definiert werden und ein Stück Stadtquartier entstehen kann. Die Abgeordneten sollten sich darauf berufen, dass laut B-Plan ein Wettbewerb vorgesehen ist, in dem die „angedachte Solitärwirkung“ des Museums und die Anordnung des Museumsvorplatzes konkretisiert werden sollen.
Idealerweise geht dem Wettbewerb aber eine Debatte voraus, in der die Wettbewerbsinhalte – auch für den neuen Investor – breit und öffentlich diskutiert werden. Dabei müsste auch der raumgreifende Museumsbau problematisiert werden, durch den womöglich die denkmalgeschützte Topographie des Ortes „wegmusealisiert“ wird. Die stadtpolitische Frage lautet also: Wann kommt der versprochene Wettbewerb und wie werden die Vorgaben für selbigen im „diskursiven Verfahren“ erarbeitet?
Es wäre zynisch, wenn jetzt einfach irgendeine Baugenehmigung erteilt würde und das „Gewordensein des Ortes“ heute schon der späteren, dann sicher kritischen Aufarbeitung im künftigen Museum überlassen bliebe. Sage niemand, man habe es nicht besser wissen und machen können.

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