Nichts gewonnen
Ende Februar beschloss der Bundestag das neue Vergaberecht. Architekten und Berufsverbände kritisieren, dass damit der Planungswettbewerb zu wenig gefordert und junge sowie kleine Büros zu wenig gefördert werden
Text: Winterhager, Uta, Bonn
Nichts gewonnen
Ende Februar beschloss der Bundestag das neue Vergaberecht. Architekten und Berufsverbände kritisieren, dass damit der Planungswettbewerb zu wenig gefordert und junge sowie kleine Büros zu wenig gefördert werden
Text: Winterhager, Uta, Bonn
Und damit war es entschieden: In seiner 158. Sitzung am 25. Februar 2016 hat der Deutsche Bundestag als Tagesordnungspunkt 17 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung des Vergaberechts angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die Grünen dagegen, und die Linken enthielten sich. Was bei den wenigen, nach über elf Stunden Sitzung im Parlament noch verbliebenen Abgeordneten kaum Interesse erkennen ließ, wird jedoch nicht unerhebliche Folgen für das deutsche Wettbewerbs- und Vergabewesen haben.
Bis zum 18. April 2016 muss das deutsche Vergaberecht, das die Ausschreibung und Vergabe freiberuflicher Leistungen für öffentliche Auftraggeber regelt, den EU-Richtlinien angepasst werden. Dass damit eine neue Vergabeverordnung (VgV), auf deren Grundlage sowohl Kugelschreiber gekauft als auch Planungsleistungen vergeben werden, die bestehende, eigenständige VOF ablösen wird, ist für viele Architekten und Planer Grund zu Sorge. Die 2011 in Berlin gegründete Wettbewerbsinitiative e.V. befürchtet, dass die VgV junge und kommende Architektengenerationen von öffentlichen Bauaufträgen ausschließen und der freie und faire Wettbewerb um die beste Baukultur verhindert werde. Die Initiative spricht von einer „Katastrophe“, die das Wettbewerbswesen weiter demoliere. Dabei sind die Ziele ganz andere, wie man auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) liest, das den 175 Seiten starken Gesetzentwurf federführend erarbeitet hat. Dass nämlich mit der Reform der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe umfassend modernisiert, die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet werde. Darüber hinaus sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Flexibilität – beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern – bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.
Den Entwurf für die neue Vergabeordnung haben neben der Wettbewerbsinitiative auch die Kammern und Verbände intensiv mit den Ministerien diskutiert und ihnen in Stellungnahmen detaillierte Formulierungsvorschläge zur Überarbeitung vorgelegt. Doch in der verabschiedeten Fassung fanden diese nicht die gewünschte Beachtung, darunter insbesondere die Forderungen, den Planungswettbewerb als Regelverfahren zu verankern, sowie junge und kleine Büros angemessen zu berücksichtigen.
Gemeinsam mit den Kammern forderte die Wettbewerbsinitiative, den Planungswettbewerb zum Regelverfahren zu machen, anstatt des nun vorgesehenen Verhandlungsverfahrens, in welchem der Wettbewerb nur eine Möglichkeit darstellt, wobei die Wettbewerbsinitiative zudem den offenen Planungswettbewerb favorisierte. Doch ihre Gegenspieler waren nicht nur in diesem Punkt die Städte und Kommunen, die, so Jörn Köppler (Architekt und Gründungsmitglied der Wettbewerbsinitiative), „Aufträge am liebsten freihändig vergeben wollen – der Planungswettbewerb als Regelverfahren war für sie ein absolutes No-Go“. Sein Eindruck war es, dass in der Diskussion des Papieres „die Interessen der Beschafferseite – so die Bezeichnung des Bauministeriums für die Städte und Gemeinden – um ein Vielfaches höher bewertet wurde als die der Planer“. Jochen König, Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses der AKNW, sieht zwar „eine graduelle Verbesserung“, in seinen Augen wurde jedoch „eine große Chance vertan“. So müssen die öffentlichen Auftraggeber in Zukunft prüfen, ob ein Wettbewerb erforderlich ist oder nicht, und diese Entscheidung dokumentieren. Das lege zwar den Wettbewerb als bestes Verfahren nahe, zwinge aber niemanden, ihn durchzuführen. Daniel Luchterhandt (buero luchterhandt, Hamburg), der beide Seiten eines Wettbewerbs aus der Praxis kennt, betrachtet es als eine positive Entwicklung, „dass öffentliche Auftraggeber sich dadurch mit dem Planungswettbewerb wenigstens als Option auseinandersetzen müssen“. Wettbewerbe werden von den Kommunen im Vergleich zu VOF-Verfahren als teurer, aufwendiger und zu langwierig erachtet – Argumente, die er jedoch oft für viel zu kurz gedacht hält. Olaf Bahner, Referent Baukultur und Berufspolitik des BDA, gesteht den Kommunen zwar „Handlungsspielräume“ zu. Für ihn wäre es jedoch ein „Schritt zu einer transparenten und fairen Vergabe gewesen, wenn statt des nicht durchgesetzten Planungswettbewerbs als Regelverfahren zumindest die Kommunen verpflichtet wären, die Eignung des Planungswettbewerbs anhand objektiver Kriterien zu prüfen“.
Ein zweiter Streitpunkt betrifft die besondere Berücksichtigung von Existenzgründern und kleinen Büros bei der Vergabe. In der VgV steht, dass die Eignungskriterien „bei geeigneten Aufgabenstellungen so zu wählen [sind], dass kleinere Büroorgansisationen und Berufsanfänger sich beteiligen können“. Bei diesem Wortlaut werden die öffentlichen Auslober, so Köppler, „schnell eine juristisch belastbare Formulierung finden, warum das in dem Fall nicht gehe, um das Teilnehmerfeld klein zu halten“. Seiner Meinung nach sei das „ein Signal an die Städte und Gemeinden, dass die Tore nun für komplette Beliebigkeit und Freizügigkeit noch weiter geöffnet seien“. Auch Luchterhandt ist die VgV hier „im Interesse einer gesunden Mittelstandsentwicklung nicht mutig genug“, denn er sieht es als die „Verpflichtung unseres Gemeinwesens, und damit vor allem der öffentlichen Auftraggeber, den Nachwuchs und kleine Büros zu fördern“. Dazu gehört für ihn auch der Mut, bei der Auswahl von Büros mehr als bisher auf Idee und Konzept zu setzen als auf Routine, Erfahrung und Bewährtes. Grundsätzlich problematisch sei bei der VgV, so König, die direkte Umsetzung der EU Dienstleistungsrichtlinie, die eher auf andere europäische Länder zugeschnitten sei und für das stark mittelstandsgeprägte deutsche Architektur- und Planerwesen nicht unbedingt passe. Sie sollte, möchte man diese Struktur erhalten, nicht einfach 1:1 übertragen werden.
So schwierig wie die sperrige VgV zu handhaben ist, ist es auch, sich mit ihr auseinanderzusetzen, um schließlich aus den vagen Formulierungen eine schlüssige Praxis zu entwickeln. Zu viele Schlupflöcher bleiben, die Ermessensspielräume sind so groß, dass, wer nicht will, auch nicht muss. Verbindlichkeit hatten sich die Planer gewünscht und nicht bekommen. Jörn Köppler rät für die Zukunft, eine Interessenvertretung aufzustellen, die wie die Lobbyisten anderer Berufsgruppen und Firmenverbände auftritt und nicht fragt, sondern fordert.
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