Bauwelt

Wem gehört die Architektur?

Eine Tapete von Le Corbusier im Bild? Das wird teuer. Bildrechte an Architektur- und Designaufnahmen sind zum einträglichen Geschäft geworden. Veröffentlicht wird zunehmend das, was man sich noch leisten kann

Text: Schwarz, Marietta, Berlin

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Burghart Klaußner als Frankfurter Staatsanwalt in dem Kinofilm „Der Staat gegen Fritz Bauer“. Links im Bild die Tapete von Le Corbusier. Die Rechte an dem Filmstill haben wir mit der Produktionsfirma abgeklärt
zero one film/Martin Valentin Menke

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Burghart Klaußner als Frankfurter Staatsanwalt in dem Kinofilm „Der Staat gegen Fritz Bauer“. Links im Bild die Tapete von Le Corbusier. Die Rechte an dem Filmstill haben wir mit der Produktionsfirma abgeklärt

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Wem gehört die Architektur?

Eine Tapete von Le Corbusier im Bild? Das wird teuer. Bildrechte an Architektur- und Designaufnahmen sind zum einträglichen Geschäft geworden. Veröffentlicht wird zunehmend das, was man sich noch leisten kann

Text: Schwarz, Marietta, Berlin

Im Sommer 2015 betreute ich im Deutschlandradio Kultur einen Thementag über Le Corbusier. Die Online-Redakteure hatten ihre Schwierigkeiten mit der Bebilderung der Bauten – die gängigen Bildagenturen lieferten nicht das gewünschte Material. Und die Furcht der Redakteure vor Urheberrechtsklagen ist stets präsent.
Wenige Tage später wurde mir klar, warum: Das Telefon klingelte, am anderen Ende der Leitung war die VG Bild-Kunst. Wir wurden aufgefordert, einige Aufnahmen von unserer Online-Seite zu entfernen, da sie nicht rechtefrei seien. Es handelte sich um eine historische Privataufnahme von Ronchamp mit Nonnen im Vordergrund sowie eine aktuelle Innenaufnahme von La Tourette. Ich war zunächst verdutzt, hatten uns die Fotografen die Rechte doch ausdrücklich abgetreten.
Die VG Bild-Kunst erklärte, es handele sich hier nicht um die Urheberrechte der Fotografen, sondern um die der Rechteinhaber, in diesem Fall die Fondation Le Corbusier in Paris. Deutschlandradio wurde vor die Wahl gestellt, die Bilder zu entfernen oder einen monatlichen Betrag pro Bild zu entrichten. Die Fotos wurden sofort von der Seite genommen, die Abbildungen gelangten nicht an die Öffentlichkeit. Das ist kein Einzelfall.
 Die VG Bild-Kunst sorgt dafür, dass Urheber nicht leer ausgehen, wenn sich andere an ihnen „bereichern“. Allerdings befindet sich die Verwertungsgesellschaft da in einem Interessenskonflikt, denn sie vertritt die Rechte der (Architektur-)Fotografen, gleichzeitig aber auch die der Architekten und deren Erben. Untersagt sie die Publikation eines architektonischen Werkes oder belegt sie diese mit teilweise horrenden Summen, verhindert sie damit auch, dass die Arbeit des Fotografen honoriert wird. Er geht leer aus, weil seine Fotos nicht gedruckt werden, und das in Zeiten knapper Kassen bei den Medienunternehmen. Für die Öffentlichkeit stellt sich aber noch eine ganz andere Frage: Wie viel Architektur und welche Bauwerke werden wir überhaupt noch abgebildet sehen? Und wem gehört die Architektur? Nicht uns allen?
Die Regelungen der sogenannten „Panoramafreiheit“ beantworten diese Frage nur marginal. Bauwerke dürfen demnach zwar vom öffentlichen Raum aus fotografiert werden. Doch sobald man diesen verlässt, greift das Urheberrecht, und in den Kassen der Rechteinhaber – vor allem der Stiftungen, die die Nachlässe verwalten – klingelt es zum Teil erheblich.
Wer ist im Bereich der Architektur ein Rechteinhaber? Theoretisch jeder Architekt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Werken, die besonders hervorstechen und „Gebrauchsanwendungen“. Geschützt, so die VG Bild-Kunst, seien grundsätzlich beide. In der Praxis könne man sich an den US-amerikanischen Grundsatz „What’s worth copying is worth protecting“ halten. Im Klartext heißt das: Am Ende entscheidet das Gericht, und das passiert immer öfter. Denn inzwischen sind auch Bildrechtefragen im Bereich Architektur und Design zum einträglichen Geschäft für Abmahnanwälte geworden, die gegen Fotografen, Filmemacher und Redaktionen klagen.

Beispiele: Corbusier-Tapete und Barragán

 Im Film „Der Staat gegen Fritz Bauer“, der Ende 2015 in deutschen Kinos lief, verweist ein kleines Detail auf die Vorliebe des legendären Staatsanwalts für modernes Design: Fritz Bauer hatte eine auffällige Schwarz-Weiß-Tapete von Le Corbusier in seinem Büro hängen. Für den Film leistete sich die Produktionsfirma zero one film eine kostspielige Reproduktion des Werkes. Sie musste dafür einen vierstelligen Betrag an die VG Bild-Kunst entrichten und die Tapete am Ende der Film-Produktion sogar verbrennen. Die Verwertungsgesellschaft verlangte als Nachweis ein Foto der Vernichtung. Das Geld reichte sie dann an die Fondation Le Corbusier in Paris weiter. Die VG Bild-Kunst argumentiert: Die Nachlässe finanzierten schließlich mit solchen Geldern auch ihre Werkpflege. Es handele sich um eine Investition ins kulturelle Leben.
Fataler als die Kapitalisierung der Rechte am Kunstwerk selbst ist die Kapitalisierung der Eigentumsrechte: Diese greifen, sobald der Fotograf oder Filmemacher den öffentlichen Raum verlässt und Privatgelände betritt. Dem Filmkünstler Heinz Emigholz ist die Lust am Filmen inzwischen fast vergangen, weil die finanziellen und bürokratischen Hürden, in die Gebäude hineinzukommen, immer höher werden. Eine Entwicklung der vergangenen zehn Jahre, schätzt er.
Heinz Emigholz verfilmt seit Jahrzehnten das Werk großer Architekten – seine Monografien über Auguste Perret, Pierre Luigi Nervi oder Adolf Loos sind Zeugnisse des Ist-Zustands dieser Bauten. Doch inzwischen seien die Summen, die vor allem private Stiftungen von ihm für die Aufnahmen verlangen, so hoch, dass er mit dem Dreh gar nicht mehr anzufangen brauche. So forderte die schweizerische Barragán-Stiftung von ihm pauschal 30.000 Euro für den Zugang zu den Häusern in Mexiko. Das Projekt wurde nicht realisiert. Emigholz nennt es einen „Skandal, dass man den Zugang zu diesem architektonischen Erbe auch auf der Bildebene monopolisiere“.
 Selbst öffentliche Stiftungen, die sich aus Steuern finanzieren, wenden das Eigentumsrecht inzwischen an, um Gelder zu generieren. Bekanntestes Beispiel: die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Gebäude und Parkanlage wurden in Privateigentum umdeklariert. Wer Schloss Sanssouci auf Fotos „kommerziell“ als Kulisse einsetzt, braucht eine Genehmigung und muss zahlen: mindestens 2500 Euro für Außen-, mindestens 5000 Euro für Innenaufnahmen. Das Problem: Als kommerziell wird alles eingestuft, das nicht zur aktuellen journalistischen Berichterstattung gehört. Die Fotografenagentur Ostkreuz streitet seit zehn Jahren mit der Stiftung vor Gericht. „Wir müssen die schleichende Privatisierung des öffentlichen Raumes verhindern“, sagt Tobias Kruse von Ostkreuz.
In den Redaktionen und bei den Fotografen existiert längst die Schere im Kopf: Darf ich fotografieren? Darf ich das publizieren? Wird es teuer? Erst wenn diese Fragen von Fall zu Fall abgewogen worden sind, sehen Sie, liebe Leserinnen und Leser, vielleicht ein Foto. Doch ganz unjuristisch gesprochen: Architektur gehört uns allen. Auch auf dem Bild.

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